Am 6. August 2025 soll ein bis dahin nicht vorbestrafter Lehramtsstudent in Wien-Meidling eine junge Frau von einer Straßenbahnhaltestelle bis zu ihrer Wohnung verfolgt haben. Dort wartete er mit einem aufgeklappten Messer – zog dann aber zunächst wieder ab. Vier Tage später kehrte er zurück, brach in die Wohnung ein und bedrohte die 17-Jährige mit einer Klinge.
Er soll ihr gedroht haben: „Er werde sie umbringen, sollte sie nicht tun, was er sage.“ Anschließend schnitt er ihr in die Hand, zwang sie angeblich, sich auszuziehen, und verging sich an ihr – danach flüchtete er.
Erneute Konfrontation
Nur wenige Tage später traute das Mädchen kaum ihren Augen: Der Verdächtige sprach sie auf offener Straße an und fragte nach der Uhrzeit. Die 17-Jährige alarmierte sofort die Polizei, woraufhin der Student festgenommen wurde. Laut einem Sachverständigen sei das Ansprechen eine zusätzliche Demütigung des Opfers gewesen.
Der Verdächtige leide an einer schweren sexuellen Störung und lebe seine Fantasien ohne jede Rücksichtnahme aus. Er sei zwar empathielos, aber zurechnungsfähig. Wegen seiner Abartigkeit werde eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum empfohlen, weitere schwere Straftaten seien zu befürchten.
Der 31-Jährige steht am Dienstag, dem 7. April, erneut wegen Vergewaltigung vor dem Wiener Landesgericht. „Er hat seit seinem 14. Lebensjahr Vergewaltigungsfantasien in Richtung junger Mädchen“, hatte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann beim vorangegangenen Verhandlungstermin erklärt.
Weiterer Übergriff
Es soll nicht der erste Übergriff des Mannes gewesen sein. Am 26. Mai 2025 soll er in Wien-Liesing versucht haben, eine Joggerin zu vergewaltigen. Die Frau war am Abend allein entlang des Liesingbachs unterwegs, als der Verdächtige sie gegen 22 Uhr von hinten umklammerte, zu Boden warf und sich an ihr vergehen wollte. Die Frau schrie und trat nach ihm – woraufhin er die Flucht ergriff.
Vor Gericht zeigte sich der Lehramtsstudent zu sämtlichen schwerwiegenden Vorwürfen geständig. Die 17-jährige Geschädigte wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Am Dienstag soll geklärt werden, ob sie infolge der Tat an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet – was als schwere Körperverletzung gewertet würde und den Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre Haft erhöhen könnte.
Noch am selben Tag wird ein Urteil erwartet. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.