Ein staatlicher Startbonus und steuerliche Vorteile beim Sparen: Österreichs Regierung plant ein Zukunftsdepot für Kinder. Doch die 500 Euro sind an Voraussetzungen gebunden und sollen Eltern nicht für laufende Ausgaben zur Verfügung stehen.
Für den Führerschein, die Ausbildung oder die erste eigene Wohnung: Mit einem neuen Zukunftsdepot will die Bundesregierung den Vermögensaufbau für Kinder fördern. Familienministerin Claudia Bauer stellte am 20. Oktober gemeinsam mit Staatssekretärin Michaela Schmidt und NEOS-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer weitere Eckpunkte vor.
Das Modell ist politisch vereinbart, aber noch kein geltendes Gesetz. Das Gesetzespaket soll im Oktober in Begutachtung gehen. Die genaue Ausgestaltung und die endgültigen Anspruchsvoraussetzungen müssen daher noch gesetzlich festgelegt werden.
Zwei wichtige Stichtage
Nach den angekündigten Eckpunkten sollen für Kinder, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren werden, einmalig 500 Euro Startguthaben vorgesehen sein. Die ersten Zukunftsdepots sollen ab dem 1. Juli 2027 eröffnet werden können.
Auch bereits geborene Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen das steuerlich begünstigte Depot nutzen können. Für sie ist allerdings kein staatlicher Startbonus vorgesehen. Ein sechsjähriges Kind könnte demnach ein Zukunftsdepot bekommen, die 500 Euro würden ihm nach dem derzeitigen Plan nicht zustehen.
Wer den Bonus erhalten soll
Beim Startguthaben sind weitere Bedingungen vorgesehen. Nach einem vom ORF wiedergegebenen Regierungspapier sollen bis zur Volljährigkeit 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich nachgewiesen werden müssen.
Anspruchsberechtigt sollen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie rechtlich gleichzubehandelnde Personen sein. Genannt werden unter anderem EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörige sowie Asylberechtigte.
Welche weiteren Aufenthaltskonstellationen erfasst werden, wie die Aufenthaltsdauer nachzuweisen ist und welche Folgen ein späterer Wegzug hätte, muss die gesetzliche Regelung klären. Aus der Ankündigung lässt sich daher noch keine abschließende Anspruchsliste nach Staatsangehörigkeit ableiten. Die Voraussetzungen für den Bonus sind außerdem von jenen für die Nutzung des Depots zu unterscheiden.
Das Geld gehört dem Kind
Das Zukunftsdepot soll auf den Namen des Kindes laufen. Das angesparte Vermögen soll ihm von Anfang an gehören und grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag für Auszahlungen gesperrt bleiben. Danach soll der junge Erwachsene selbst darüber entscheiden können.
Die 500 Euro wären damit kein frei verfügbares Familiengeld für Einkäufe oder laufende Rechnungen. Gedacht ist ein finanzieller Grundstock für den späteren Start ins Erwachsenenleben. Das Depot soll auch nach dem 18. Geburtstag weitergeführt werden können.
Bis zu 5.000 Euro jährlich
Eltern, Großeltern und weitere Angehörige oder nahestehende Personen sollen zusätzlich Geld einzahlen können. Vorgesehen ist ein gemeinsamer Rahmen von insgesamt bis zu 5.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag steht nicht jeder einzahlenden Person gesondert zu.
Auch kleinere Beträge können über lange Zeit eine nennenswerte Summe ergeben: Wer beispielsweise 18 Jahre lang monatlich 20 Euro zurücklegt, zahlt insgesamt 4.320 Euro ein. Bei 50 Euro monatlich sind es 10.800 Euro.
Das sind reine Sparrechnungen: Ein gegebenenfalls zustehender Startbonus käme hinzu. Gewinne, Verluste, Kosten und Inflation sind darin nicht berücksichtigt. Welcher Betrag am Ende tatsächlich verfügbar wäre, lässt sich daraus nicht vorhersagen.
Wenn Eltern nicht aktiv werden
Das vorgesehene Startguthaben soll nicht allein deshalb verloren gehen, weil Eltern kein Depot eröffnen. Geschieht das bis zum dritten Geburtstag nicht, soll der Betrag nach der Ankündigung automatisch im Bundesschatz angelegt werden. Ein späterer Wechsel zu einem Zukunftsdepot bei einer teilnehmenden Bank ist vorgesehen.
Der dritte Geburtstag wäre damit nach aktuellem Plan keine Frist, nach der die 500 Euro ersatzlos verfallen.
Welche Anlagen vorgesehen sind
Für die Veranlagung sollen regulierte Investmentfonds nach europäischen UCITS-Standards zugelassen werden. Einzelaktien, Kryptowährungen und Spekulationsprodukte sind laut Regierungspräsentation ausgeschlossen.
Die Streuung auf verschiedene Anlagen kann Risiken verteilen. Eine garantierte Rendite oder einen garantierten Auszahlungsbetrag am 18. Geburtstag gibt es bei einer Fondsanlage jedoch nicht. Kurse können auch fallen, gerade dann, wenn das Geld benötigt wird.
Nicht automatisch völlig kostenlos
Die angekündigte kostenlose Depotführung bedeutet nicht, dass sämtliche Kosten der Geldanlage entfallen. Insbesondere Fonds können laufende Kosten verursachen, die den Ertrag verringern. Welche Entgelte insgesamt zulässig sein werden, muss anhand der gesetzlichen Regeln und späteren Angebote geprüft werden.
Auch beim Steuervorteil ist Genauigkeit wichtig: Nach den bisher veröffentlichten Details sollen laufende Zinsen und ausgeschüttete Dividenden nicht unter die angekündigte Befreiung fallen. Die pauschale Aussage, im Zukunftsdepot sei jeder Ertrag steuerfrei, wäre daher zu weitgehend.
Für einen späteren Produktvergleich bietet die Finanzmarktaufsicht mit ihrer Fonds-Lupe Informationen zu Kosten, Risiken und Eigenschaften österreichischer Publikumsfonds an.
Was Familien jetzt wissen sollten
Caritas und Volkshilfe kritisieren, dass Familien mit wenig finanziellen Reserven den vorgesehenen Sparrahmen kaum nutzen können. Ein langfristiges Depot helfe nicht bei akuten finanziellen Problemen von Kindern und Eltern.
Für interessierte Familien stehen zunächst die endgültigen Regeln im Mittelpunkt: Wer bekommt den Bonus, welche Banken bieten das Depot an und wie funktioniert die Eröffnung? Ein bereits beantragbarer 500-Euro-Anspruch ergibt sich aus der bisherigen Ankündigung noch nicht.
Eltern sollten deshalb die gesetzliche Umsetzung und die konkreten Angebote abwarten. Ein heute eröffnetes gewöhnliches Wertpapierdepot ist nicht automatisch das angekündigte Zukunftsdepot.