Zweimal fuhr ein polnischer Tourist unerlaubt in eine Verkehrsbeschränkungszone rund um Dubrovniks Altstadt ein. Nun soll er insgesamt 3.000 Euro zahlen. Bürgermeister Mato Franković verteidigt die strengen Regeln – doch die Höhe der Forderung wirft Fragen auf.
Ein polnischer Tourist sieht sich nach einem Aufenthalt in Dubrovnik mit einer Forderung von insgesamt 3.000 Euro konfrontiert. Wie das kroatische Nachrichtenportal Index.hr am 21. Oktober 2026 berichtete, soll der Mann für zwei unerlaubte Einfahrten in die Sonderverkehrszone rund um die historische Altstadt jeweils 1.500 Euro zahlen. Nach eigenen Angaben erhielt er die Zahlungsaufforderungen erst mehr als ein Jahr nach seiner Reise.
Der Fall sorgt auch in polnischen Medien für Aufmerksamkeit. Dubrovniks Bürgermeister Mato Franković reagierte öffentlich auf die Berichterstattung und verteidigte die geltenden Verkehrsregeln. Die Stadt habe die Zone eingerichtet, um den Verkehr rund um die historische Altstadt zu reduzieren, die Lebensqualität der Einwohner zu verbessern und Rettungsfahrzeugen eine bessere Zufahrt zu ermöglichen.
Strenge Regeln seit Juni 2025
Die Sonderverkehrszone gilt seit dem 2. Juni 2025. Sie umfasst Straßen rund um die historische Altstadt, unter anderem im Bereich Ilijina glavica, Zagrebačka ulica, Pile und Boninovo. Die Zufahrt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit entsprechender Berechtigung erlaubt.
Schilder, Ampeln und digitale Hinweistafeln sollen Autofahrer auf die Einschränkungen aufmerksam machen. Kameras erfassen die Kennzeichen einfahrender Fahrzeuge. Wer ohne die erforderliche Berechtigung in die Zone fährt, kann für jeden einzelnen Verstoß bestraft werden.
Offizielle Strafen deutlich niedriger
Die von der Stadt Dubrovnik veröffentlichten Bußgelder liegen zunächst deutlich unter den 1.500 Euro, die der polnische Tourist pro Einfahrt zahlen soll. Laut den offiziellen Angaben werden für Privatpersonen 260 Euro fällig. Für Gewerbetreibende beträgt die Strafe 660 Euro, für Unternehmen 1.320 Euro. Bei Unternehmen können zusätzlich 260 Euro für die verantwortliche Person anfallen.
Wie sich die konkrete Forderung von 1.500 Euro pro Einfahrt zusammensetzt, lässt sich anhand der bisher veröffentlichten Informationen nicht abschließend klären. Zusätzliche Verfahrens- oder Bearbeitungskosten können eine Rolle spielen. Ohne Einsicht in die konkreten Zahlungsaufforderungen ist jedoch keine verlässliche Aussage über die genaue Berechnung möglich.
Bürgermeister verteidigt die Bußgelder
Franković betonte, dass die Verkehrsregeln für alle gelten – unabhängig davon, aus welchem Land die Besucher kommen. Die Bußgelder müssten hoch genug sein, um Verstöße zu verhindern. Sie seien nicht als Einnahmequelle gedacht und sollten keinesfalls als Preis für eine unerlaubte Einfahrt verstanden werden.
Der Bürgermeister verwies außerdem auf die Interessen der Einwohner. Weniger Verkehr rund um die Altstadt solle Staus reduzieren und die Erreichbarkeit für Rettungs- und Einsatzkräfte verbessern.
Besonders bei Mietwagen aufpassen
Für Urlauber ist es wichtig, sich vor der Anreise über die Zufahrtsbestimmungen zu informieren. Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte besonders genau prüfen, ob das Fahrzeug für die Einfahrt registriert ist und die erforderliche Berechtigung besitzt.
Bei Mietwagen können die Forderungen deutlich höher ausfallen, weil für den Halter – etwa eine Mietwagenfirma – andere Strafsätze gelten können als für Privatpersonen. Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte deshalb die Rechtsgrundlage, die einzelnen Kostenpositionen und die Fristen genau prüfen.