Fast ganz Wien ist Kurzparkzone. Doch einige Straßen und Randgebiete sind davon ausgenommen oder haben eigene Regelungen. Dort kann man teilweise auch werktags tagsüber ohne Parkschein stehen.
Grundsätzlich gilt in Wien Montag bis Freitag, werktags, von 9 bis 22 Uhr die flächendeckende Kurzparkzone. Mit Parkschein oder HANDYPARKEN darf maximal zwei Stunden geparkt werden.
Woran erkennt man, ob man wirklich gratis parken darf?
Ein fehlendes Kurzparkzonen-Schild direkt beim Parkplatz bedeutet nicht automatisch, dass dort kostenlos geparkt werden darf. Bei der flächendeckenden Wiener Kurzparkzone stehen die Schilder nur an den Zu- und Ausfahrten des jeweiligen Gebietes und werden innerhalb der Zone nicht in jeder Straße wiederholt. Blaue Bodenmarkierungen dienen lediglich als zusätzliche Orientierung.
Wer in einen ausgenommenen Bereich fährt, sollte daher darauf achten, ob er die Kurzparkzone tatsächlich verlassen hat. Ladezonen, Halte- und Parkverbote sowie andere lokale Beschränkungen gelten unabhängig davon weiterhin.
Bezirk 14, Penzing
Von der allgemeinen Kurzparkzone ausgenommen sind:
Wientalstraße von der Bezirksgrenze zwischen dem 13. und 14. Bezirk bis zur Albert-Schweitzer-Gasse.
Wientalstraße von der Albert-Schweitzer-Gasse bis zur Johann-Schorsch-Gasse.
Mauerbachstraße nach der Hohen Wand Wiese im Steinbachtal.
Bezirk 21, Floridsdorf
Hier nennt die Stadt Wien den Senderparkplatz als Ausnahme von der flächendeckenden Kurzparkzone.
Bezirk 22, Donaustadt
Eine abweichende Regelung gilt auf der Raffineriestraße und Finsterbuschstraße sowie am Dechantweg stadtauswärts ab dem Biberhaufenweg.
Dort gilt von 8 bis 11 Uhr eine eigene Kurzparkzone mit maximal zwei Stunden Abstelldauer. Für Bewohner des 22. Bezirks mit gültigem Parkpickerl gilt diese zeitliche Begrenzung nicht.
Dieser Bereich ist daher keine durchgehend kostenlose Parkzone, sondern hat eigene Zeiten.
Bezirk 23, Liesing
Die meisten Ausnahmen befinden sich im Süden Wiens.
Von der flächendeckenden Kurzparkzone ausgenommen sind:
Brunner Straße von der Carlbergergasse bis zur Ketzergasse an der Landesgrenze.
Laxenburger Straße von der Oberlaaer Straße bis zur Inzersdorfer Brücke.
Inzersdorfer Brücke.
Laxenburger Straße von der Inzersdorfer Brücke bis zur Habäckgasse.
Teile der Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße.
Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben.
Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße
Hier ist entscheidend: Nicht automatisch das gesamte Industriegebiet ist ausgenommen. Laut Stadt Wien gilt die Ausnahme nur für jene Teile, in denen auf beiden Straßenseiten Gewerbegründe liegen.
Dadurch kann ein Abschnitt einer Straße außerhalb der Kurzparkzone liegen, während für einen anderen Abschnitt bereits wieder die normale Wiener Kurzparkregelung gilt.
Was gilt für die Richard-Strauss-Straße?
Die Richard-Strauss-Straße liegt nach Angaben der Stadt Wien im Industriegebiet „Draschegründe“. Auch die Vorarlberger Allee wird diesem Industriegebiet zugeordnet.
Daraus folgt jedoch nicht, dass die gesamte Richard-Strauss-Straße automatisch gratis beparkbar ist. Entscheidend ist der konkrete Abschnitt und ob dort die Voraussetzungen der Ausnahme für das Industriegebiet erfüllt sind.
Wer dort parken möchte, sollte daher die Zonengrenze und die Beschilderung vor Ort beachten.
Alle Ausnahmen auf einen Blick
Bezirk 14, Penzing: Wientalstraße von der Bezirksgrenze 13/14 bis Albert-Schweitzer-Gasse und weiter bis Johann-Schorsch-Gasse sowie Mauerbachstraße nach der Hohen Wand Wiese im Steinbachtal.
Bezirk 21, Floridsdorf: Senderparkplatz.
Bezirk 22, Donaustadt: Raffineriestraße und Finsterbuschstraße sowie Dechantweg stadtauswärts ab Biberhaufenweg. Eigene Kurzparkzone von 8 bis 11 Uhr mit maximal zwei Stunden Abstelldauer.
Bezirk 23, Liesing: Brunner Straße von Carlbergergasse bis Ketzergasse, Laxenburger Straße von Oberlaaer Straße bis Inzersdorfer Brücke, Inzersdorfer Brücke, Laxenburger Straße von Inzersdorfer Brücke bis Habäckgasse, Teile der Industriegebiete Inzersdorf und Brunner Straße sowie Teile von Kalksburg und Kaltenleutgeben.
Wichtig vor dem Parken
Das Fehlen eines Kurzparkzonen-Schildes direkt neben dem Auto ist kein Beweis dafür, dass dort gratis geparkt werden darf. Entscheidend ist, ob sich der Parkplatz tatsächlich außerhalb der Kurzparkzone befindet.
Gerade in den Industriegebieten im 23. Bezirk sollte deshalb zusätzlich die aktuelle Kurzparkzonenkarte der Stadt Wien kontrolliert werden.