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STRENGERE KONTROLLEN

Ab heute gilt: Registrierungspflicht bei Einreise in Österreich

(FOTO: BKA/Andy Wenzel, iStockphoto)

Die Ein- und Ausreise ins Land wird ab heute schwieriger. Denn nun müssen sich alle Einreisenden im Voraus online registrieren. Auch die Quarantänepflicht gilt weiter.

Die neue Registrierungspflicht gilt sowohl für Österreicher, als auch für Auslandsösterreicher. Auch die Quarantänepflicht nach der Einreise bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Man kann sich auch weiterhin erst nach fünf Tagen „freitesten“. Ausnahmen gibt es allerdings sowohl bei der Quarantäne als auch bei der Registrierungspflicht.

Ausnahmen Quarantänepflicht und Registrierungspflicht
Sowohl bei der Quarantäne- als auch bei der Registrierungspflicht sind weiterhin ausgenommen: Pendler, Durchreisende sowie Personen, die wegen einer dringenden nicht verschiebbaren Familienangelegenheit, etwa einem Begräbnis, einreisen.

Von der Quarantäneverpflichtung, nicht aber von der Registrierungspflicht ausgenommen sind lediglich Einreisende aus folgenden Ländern: Australien, Finnland, Griechenland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und dem Vatikan. Irland und Uruguay gelten mit heute nicht mehr als sichere Länder.

Registrierungspflicht: Angaben zu Person und Aufenthaltsort
Bei der Onlineanmeldung sind neben Name, Geburtsdatum Kontaktdaten auch jene Länder anzugeben, in denen man sich in den zehn Tagen vor der Einreise nach Österreich aufgehalten hat. Die Daten werden dann automatisch der Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet, die für den jeweiligen Aufenthaltsort in Österreich zuständig ist.

Dadurch sollen die Kontrolle der Quarantäne sowie das Contact Tracing erleichtert werden. Die Daten werden 28 Tage nach der Einreise gelöscht. Bei einer Kontrolle muss man die Bestätigung der Registrierung elektronisch oder ausgedruckt vorweisen.

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