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VERKEHRSORDNUNG

Achtung, Autofahrer: Beliebtes Urlaubsland verschärft die Geldstrafen

(FOTO: iStock/alexandragl1)
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Das beliebte Urlaubsziel vieler Österreicher, führt strengere Maßnahmen im Straßenverkehr ein. Angesichts von über 3.000 Verkehrstoten im letzten Jahr hat die italienische Regierung die Verkehrsordnung verschärft, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Die Neuerungen, die im November vom Senat beschlossen wurden, treten diese Woche in Kraft und betreffen auch österreichische Reisende.

Italien: Ein Schwerpunkt der Reform liegt auf der Bekämpfung von Alkohol am Steuer. Bereits bei einem Blutalkoholgehalt von über 0,5 Promille können Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro sowie ein Führerscheinentzug von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Bei einem Alkoholspiegel zwischen 0,8 und 1,5 Promille verdoppelt sich die Strafe. Überschreitet der Wert 1,5 Promille, drohen Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten. Für das Fahren unter Drogeneinfluss ist ein Führerscheinentzug von bis zu drei Jahren vorgesehen.

Auch bei Geschwindigkeitsübertretungen wird strenger durchgegriffen. Bereits eine Überschreitung der Geschwindigkeit um mehr als 10 km/h kann Geldstrafen von bis zu 700 Euro nach sich ziehen. Verkehrsteilnehmer, die innerhalb einer Ortschaft zweimal im Jahr zu schnell fahren, müssen mit Bußgeldern von bis zu 880 Euro rechnen. Zudem droht ein Führerscheinentzug von 15 bis 30 Tagen.

Verstöße gegen Regeln

Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt wird ebenfalls drastisch geahndet. Beim ersten Verstoß kann eine Geldstrafe von mindestens 250 Euro verhängt werden. Bei erneutem Verstoß drohen 1.400 Euro sowie ein Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten. Wird das Mobiltelefon während eines Unfalls als mitverantwortlich angesehen, verdoppelt sich die Dauer des Führerscheinentzugs.

Für E-Scooter wird künftig ein Kennzeichen sowie eine Versicherung verpflichtend. Das Fahren ohne Versicherung führt zu Bußgeldern zwischen 100 und 400 Euro. Zudem besteht ab sofort eine Helmpflicht. Für das Fahren ohne Blinker oder ohne Bremsen an beiden Rädern werden Geldstrafen zwischen 200 und 800 Euro fällig. Beim Überholen von Radfahrern ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Bei der Verkehrsüberwachung mit Kameras sind besondere Regelungen zu beachten. Werden auf demselben Straßenabschnitt innerhalb einer Stunde mehrere Verstöße von derselben Behörde registriert, muss nur die schwerwiegendste Strafe bezahlt werden, wobei das entsprechende Bußgeld um ein Drittel erhöht wird.