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BALKANREISE FÄLLT AUS

After-Lockdown-Pläne: Regierung beschließt Reisestopp ab 19. Dezember

(FOTO: BKA/Andy Wenzel)

Ab 19. Dezember gelten neue Beschränkungen für das Reisen rund um die Weihnachtsfeiertage. Dies teilte die Regierung am Mittwochnachmittag in einer Pressekonferenz mit.

Das Innenministerium teilte gestern Nachmittag mit, dass ab 19. Dezember neue Bestimmungen für die Wiedereinreise nach Österreich gelten werden. Konkret gelten die Beschränkungen für Einreisende, die aus Risikogebieten nach Österreich kommen. Dies gilt beispielsweise auch für den Balkan oder die Türkei. Personen die ab 19. Dezember versuchen von dort aus wieder nach Österreich einzureisen, müssen zehn Tage in Quarantäne und können sich erst nach fünf Tagen freitesten. Die Beschränkungen gelten bis 10. Jänner. Doch die Regierung verkündete auch noch weitere Maßnahmen, die ab kommendem Montag in Kraft treten sollen.

Fahrplan bis 7. Jänner: Der Corona-Weihnachts-Guide
Weihnachtvergnügungen sind heuer so gut wie alle gestrichen: keine Weihnachtsmärkte, Restaurants und Hotels bleiben geschlossen, Reisen inklusive Tagesausflüge in Nachbarländer sind aufgrund neuer Quarantänebestimmungen praktisch unmöglich, Fitnesscenter und Sporthallen geschlossen, sowie Kultur-Events abgeblasen. Vor den Shoppingcentern beim Weihnachtseinkauf wird jede Menge Polizei stehen, die darauf achtet, dass nicht zu viele Menschen auf einmal eingelassen werden.

So sieht der Fahrplan im Detail aus:

Ab 7. Dezember
Nächtliche Ausgehbeschränkungen: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr darf man die Wohnung nur aus vier Gründen verlassen: Arbeit, für notwendige Besorgungen (Lebensmittel, Arzneien, Arztbesuch), um anderen zu helfen oder um sich an der frischen Luft zu bewegen.
Schulen in Teil-Betrieb: Pflichtschulen und Kindergärten nehmen den Regelbetrieb auf. Ab 10 Jahren müssen die Schüler aber auch im Unterricht Masken tragen. Oberstufen und Universitäten bleiben im Fernbetrieb, nur Maturanten erhalten Präsenzunterricht.
Handel offen, Adventmärkte zu: Der Handel hat wieder geöffnet, mit Maskenplicht und Zugangsbeschränkungen. Die Adventmärkte dürfen heuer gar nicht aufsperren.
Dienstleistungen: Alle Dienstleistungen, auch die körpernahen wie Friseure und Massagen, sind geöffnet. Es besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Homeoffice: Überall, wo es möglich ist, soll im Homeoffice gearbeitet werden. Am Arbeitsplatz gilt: 2 Meter Abstand zwischen Personen. Ist das Abstandhalten nicht möglich und gibt es keine anderen Schutzmaßnahmen (Plexiglaswände etc.), so ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes notwendig.
Museen und Bibliotheken sind wieder geöffnet.
Alten- und Pflegeheime: MitarbeiterInnen müssen wöchentlich getestet werden. Besucher müssen ein negatives Testergebnis vorweisen. Es darf nur ein Besucher pro Bewohner pro Woche kommen. 

Ab 19. Dezember
Reisebeschränkungen: Siehe oben
Kostenersatz: Jene Betriebe, die noch geschlossen bleiben müssen, können bis Ende des Jahres um 50 (statt bisher 80) Prozent Umsatzersatz ansuchen. Ab Jänner gibt es den Fixkostenzuschuss als Hilfsgeld.  

Ab 24. Dezember
Ausnahmen zum Feiern: Am 24./25./26. sowie am 31. Dezember ist es möglich, dass  sich insgesamt zehn Personen treffen, unabhängig von der Anzahl der Haushalte. Ansonsten ist es ab 7. Dezember nur erlaubt, dass sich maximal sechs Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.
Sport und Skifahren: Sportarten mit Körperkontakt (Fußball etc.) sind untersagt, indoor Sportstätten für Hobbysportlern geschlossen. Outdoor Sportstätten können ab 24. Dezember öffnen. Damit dürfen auch Skigebiete aufmachen, in Gondeln besteht Pflicht für Mund-Nasenschutz.
Fahrgemeinschaften und das Benützen von Taxis ist nur zulässig, wenn pro Sitzreihe (inkl. Lenker) nur zwei Personen sitzen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ausnahmen gibt es für Transporte von Kindergartenkindern oder Menschen mit Behinderungen. 

Ab 7. Jänner
Gastronomie: Gastronomie, Bars und Lokale bleiben vorerst geschlossen. Sie sollen jedoch laut Plan ab  7. Jänner wieder öffnen – unter Einschränkungen und abhängig vom Infektionsgeschehen.   
Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben bis 7. Jänner geschlossen. Ausnahmen gibt es z. B. für unaufschiebbare Geschäftsreisen. Ab 7. Jänner können Beherbergungsbetriebe wieder öffnen – unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.
Publikumsveranstaltungen (darunter fallen etwa kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Geburtstagsfeiern) können frühestens ab diesem Tag wieder stattfinden – und wenn, dann  unter Einschränkungen abhängig vom Infektionsgeschehen.
Sportveranstaltungen im Amateurbereich bleiben bis auf Widerruf untersagt. 
Spitzensportler dürfen mit Trainern und Betreuern die jeweiligen Sportstätten betreten, um zu trainieren. Um ihrem Beruf nachzugehen, dürfen Athleten auch an internationalen Wettbewerben teilnehmen.