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CORONAKRISE

Good News: AMS zahlt fehlendes Trinkgeld

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(FOTO: iStock)

Ab dem 3. November tritt in ganz Österreich der zweite Lockdown in Kraft, Kosmo berichtete. Der Handel darf unter Auflagen offenhalten, doch die gesamte Gastronomie muss schließen, und zwar für vier Wochen. Das hat massive Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Bundesregierung musste handeln.

Die Kurzarbeit wird wegen des zweiten Lockdowns ausgeweitet. „Für die Zeit des Lockdowns ist in geschlossenen Betrieben die Kurzarbeit mit bis zu null Prozent Arbeitszeit möglich.“ Das gab ÖVP-Arbeitsministerin Christine Aschbacher nach einem Treffen mit den Spitzen des Sozialpartners bekannt. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten dabei weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Netto-Gehalts.

„Es muss niemand gekündigt werden“, sagte Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer gestern nach der Einigung. Mitarbeiter in Gastronomie und Hotellerie, die etwa auf das Trinkgeld verzichten müssen, werden entschädigt, kündigte ÖGB-Chef Katzian an: „Es wird einen entsprechenden Ersatz durch das AMS in Höhe von 100 Euro geben.“

Corona-Kurzarbeit und Homeoffice: Das ist jetzt neu:
Ab sofort müssen die Mitarbeiter nicht wie bisher 30 Prozent arbeiten, sondern nur 10 Prozent, wie schon im Frühjahr. Das aktuelle Kurzarbeitsmodell läuft bis Ende März 2021. „Oberste Priorität ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und dass Mitarbeiter so gut wie möglich weiterarbeiten könnten“, sagte Arbeitsministerin Aschbacher: „Im Frühjahr haben wir im Lockdown so 1,3 Millionen Arbeitsplätze retten können.“ Neuigkeiten gibt es auch in Sachen Homeoffice: Unfallversicherungsschutz und Pendlerpauschale werden über das Jahresende hinaus verlängert und gelt bis Ende März 2021.