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Anmeldung für Energiekostenzuschuss: DAS müssen Sie jetzt beachten!

"Die Voranmeldungen können, wie auch schon beim Energiekostenzuschuss 1, bei der aws, der Förderbank des Bundes, eingereicht werden", erklärt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher. (FOTO: BKA/Florian Schrötter)

Ab heute ist die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 möglich. Dabei werden die Monate von Oktober bis Dezember 2022 berücksichtigt. Am 14. April ist Anmeldeschluss.

Im Oktober beantragten die Koalitionsfraktionen einen Energiekostenzuschuss, um die steigenden Preise abzufedern. Relativ schnell konnte man sich einigen und beschloss einen Zuschuss von 1,3 Milliarden Euro. Ab heute kann man sich dafür anmelden. Die Frist endet am 14. April 2023. KOSMO verrät Euch, was Ihr beachten müsst.

Anmeldung

Die Frist für den Energiekostenzuschuss 1 endete eigentlich mit September 2022. Nun wurden allerdings noch die Zuschüsse für Oktober bis Dezember (4. QUartal) genehmigt. Daher können sich Unternehmen ab heute für eine Unterstützung im Rahmen des Zuschusses anmelden. Damit werden Mehrkosten für Treibstoff, Strom und Gas abgefedert.

Betroffene Unternehmen haben ab heute etwas mehr als zwei Wochen – konkret von 29. März bis 14. April 2023 – Zeit, sich für den Energiekostenzuschuss 1 im vierten Quartal des Jahres 2022 voranzumelden. Die Voranmeldungen können, wie auch schon beim Energiekostenzuschuss 1, bei der aws, der Förderbank des Bundes, eingereicht werden„, erklärt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Wichtigste Eckpunkte

Der Energiekostenzuschuss 1 im vierten Quartal 2022 beinhaltet einige wichtige Eckpunkte, die zu beachten sind. Allgemein gibt es für diesen Zuschuss sehr ähnliche Kriterien wie für den bisherigen Energiekostenzuschuss 1. Unternehmen, die von hohen Kosten betroffen sind, können eine Förderung beantragen, die 30 Prozent ihrer Mehrkosten für förderungsfähige Energiearten abdeckt. Ein Stufenprogramm soll die Höhe der Förderung bestimmen. Diese basiert auf der Höhe der durch die gestiegenen Preise verursachten Mehrkosten.

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Neu beim Energiekostenzuschuss 1 im Quartal vier 2022 ist jedoch, dass wir die Bandbreite der förderungsfähigen Energiearten ausgeweitet und die Förderuntergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt haben. Bei den Energieformen werden neuerlich neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert. So wollen wir sicherstellen, dass alle Unternehmen, die aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hohe Mehrkosten aufweisen und auf eine Unterstützung angewiesen sind, diese auch erhalten„, erklärt Kocher abschließend.

Quelle: BM für Arbeit und Wirtschaft