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Wohnschirm, Heizkosten, Ukraine: hierhin fließt Österreichs Budget 2023

Budgetausschuss. (FOTO: Copyright: Parlamentsdirektion/Raimund Appel)
Budgetausschuss. (FOTO: Copyright: Parlamentsdirektion/Raimund Appel)

Die Initiativanträge des Budgetausschusses wurden am 24. Jänner 2023 und 31. Jänner 2023 im Nationalrat bzw. Budgetausschuss behandelt. Österreich muss jetzt zusätzliche 505 Millionen Euro auftreiben.

Der Budgetdienst hat eine Analyse durchgeführt, die Änderungen in verschiedenen Gesetzen beinhaltet, wie beispielsweise das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz, das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz sowie das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz.

Gesetzesänderungen

Die Anträge beziehen sich auf Änderungen verschiedener Gesetze wie das Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz in Zusammenhang mit Haftungsübernahmen für die EU‑Finanzhilfen an die Ukraine, den Zweckzuschuss des Bundes für Wohn- und Heizkostenzuschüsse und das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz.

Die Analyse beleuchtet die Regelungsinhalte und finanziellen Auswirkungen dieser Änderungen. Außerdem wurden die Änderungen des Stromkostenzuschussgesetzes und des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes behandelt.

Finanzielle Auswirkungen

Das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz und eine Gesetzesänderung führen zu Mehrkosten für den Bund in Höhe von 505 Millionen Euro. Davon fallen 480 Millionen im Jahr 2023 und 25 Millionen im Jahr 2024 an. Diese Kosten sind nicht in dem aktuellen Bundesvoranschlag für 2023 oder Bundesfinanzrahmen für 2023-2026 veranschlagt und es steht nicht fest, wie sie bezahlt werden sollen. Das Budget könnte durch Entnahme von Rücklagen oder Umschichtung von Mitteln innerhalb des Bundesministeriums für Finanzen aufgestockt werden.

Die Regierung stellt bis zu 7 Milliarden Euro für die Abwicklung von Energiekostenzuschüssen 1 und 2 bereit. Für den Energiekostenzuschuss 1 war bisher ein Maximum von 1,3 Milliarden Euro vorgesehen. Im Bundesvoranschlag 2022 waren 450 Millionen Euro für diesen Zuschuss budgetiert, aber es wird erst heuer zu größeren Auszahlungen kommen.

Bis Ende Dezember 2022 haben sich 87.000 Unternehmen für den Energiekostenzuschuss 1 angemeldet, 5 Millionen Euro wurden bereits ausbezahlt. Im Bundesvoranschlag 2023 sind nun 850 Millionen Euro budgetiert und es gibt auch eine Ermächtigung zur Kompensation energieintensiver Unternehmen in der Höhe von eine Milliarde Euro. Für 2024 können Vorbelastungen von bis zu 3,5 Milliarden Euro eingegangen werden. Insgesamt sind damit vorerst Budgetmittel von 5,8 Milliarden Euro für die Energiekostenzuschüsse bereitgestellt.

Quellen: Budgetrelevante Beschlüsse, parlament.gv.at, Sitzungen des Ausschusses

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