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Arbeitsschutz

Arbeiten ab 5 Uhr früh: Regierung stellt Hitze-Plan für 2026 vor

Arbeiten ab 5 Uhr früh: Regierung stellt Hitze-Plan für 2026 vor
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2 Min. Lesezeit |

Ab 2026 sollen Beschäftigte, die im Freien tätig sind, einen verbesserten Schutz vor extremer Hitze erhalten. Die entsprechende Hitzeschutzverordnung wird am Mittwoch zur Begutachtung vorgelegt. Im Parlament bezeichnete SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann diese Initiative als „Meilenstein“.

Die Regelung verpflichtet Arbeitgeber zur Umsetzung eines Hitzeschutzplans, sobald die GeoSphere Austria (österreichischer Wetterdienst) eine Hitzewarnung mindestens der Stufe zwei mit Temperaturen zwischen 30 und 34 Grad ausgibt.

Die Verordnung soll mit Jahresbeginn 2026 wirksam werden. Sie schreibt unter anderem vor, dass Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsgeräte mit Kühlungs- oder Klimatisierungssystemen ausgestattet werden müssen. Schumann verwies dabei auf Messungen, die in einer Krankabine Temperaturen von bis zu 50 Grad ergeben hätten. Für die technische Umrüstung sind Übergangsfristen vorgesehen.

Der verpflichtende Hitzeschutzplan muss an Arbeitsstätten, auf Baustellen sowie an auswärtigen Arbeitsplätzen für alle Beschäftigten einsehbar sein.

Gesundheitsschutz im Fokus

Die Vermeidung von Gesundheitsgefahren steht laut Schumann im Zentrum der Maßnahmen. Dies könne etwa durch eine Verschiebung der Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden erreicht werden. Auch die Verringerung der körperlichen Belastung ist Teil des Konzepts.

Sollten diese Anpassungen nur eingeschränkt möglich sein, müssen technische und organisatorische Maßnahmen wie die Beschattung des Arbeitsplatzes oder die Verlagerung der Tätigkeit in schattige Bereiche erfolgen. Als letzte Stufe sind persönliche Schutzmaßnahmen wie leichte Kleidung, Kopfbedeckungen oder Sonnenschutzmittel vorgesehen.

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Mehr Rechtssicherheit

Während Arbeitsplätze in Innenräumen durch die bestehende Arbeitsstättenverordnung bereits geschützt seien, habe es für Tätigkeiten im Freien bislang keine entsprechenden Regelungen gegeben, erläuterte Schumann. Die neue Verordnung schaffe zudem mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber, die bisher oft unsicher gewesen seien, welche Maßnahmen bei Hitzeperioden zu ergreifen sind.

Gleichzeitig erleichtere sie der Arbeitsinspektion die Feststellung von Mängeln beim Hitzeschutz.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Zu den finanziellen Belastungen für Unternehmen durch die neue Verordnung haben sich Arbeitgebervertreter und Wirtschaftsverbände bislang nicht öffentlich geäußert. Genaue Kostenschätzungen für die vorgeschriebene technische Umrüstung von Krankabinen und selbstfahrenden Arbeitsgeräten liegen derzeit nicht vor.

Die in der Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen sollen den betroffenen Betrieben allerdings eine schrittweise Umsetzung der Nachrüstungspflicht ermöglichen und so die wirtschaftliche Belastung zeitlich strecken.

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KO KOSMO-Redaktion
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