Die ersten Teuerungshilfen der Bundesregierung werden bereits im August schlagend. Aber schon Anfang September erhält eine weitere Gruppe 300 Euro.
Im Kampf gegen die Inflations- und Teuerungswelle sollen die finanzschwachen Personengruppen unterstützt werden. So werden im September 300 Euro auf die Konten von Arbeitslosen, Mindestpensionisten und Studienbeihilfebezieher fließen.
AMS-Chef Johannes Kopf betonte auf Twitter, wer sich auf einen Geldbonus auf seinem Konto freuen darf. „Personen, die in den Monaten Mai und Juni mindestens 31 Tage eine Geldleistung aus der ALV (Arbeitslosenversicherung, Anm.) nach § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 oder Z 9 bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der Teuerungskrise eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro“, so Kopf.
Zur Info: Personen, die in den Monaten Mai und Juni mind. 31 Tage eine Geldleistung aus der ALV nach § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 od Z 9 bezogen haben, erhalten zur Abdeckung des Sonderbedarfs aufgrund der Teuerungskrise eine Einmalzahlung in Höhe von 300 €. Am Konto 6.9./per Post 8.9.
— Johannes Kopf (@JohannesKopf) August 18, 2022
Wann kommt der Bonus?
Der AMS-Chef präzisiert, auf wen die Bestimmungen zutreffen. Die erwähnten Punkte entsprechen diesen Geldleistungen – wer eine dieser Leistungen im zuvor erwähnten Zeitraum bekommen hat, darf sich über die Einmalzahlung im September freuen.
– Notstandshilfe
– AMS-Geld
– Umschulungsgeld
– Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung
Laut Kopf erfolgt die Einmalzahlung am 6. September aufs Konto oder sie wird per Post am 8. September ausgeschickt.
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