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GROSSER SCHOCK

Augenlicht nach Impfung verloren: Klage gegen diesen Impfstoff

IMPFUNG
KOSMO GRAFIK (FOTO: iStockphoto)

Die Coronaviruspandemie scheint nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland de facto überstanden. Das Alltagsleben spielt sich weitestgehend ohne die Präsenz von SARS-CoV-2 ab. Allerdings entsteht eine neue Welle an rechtlichen Auseinandersetzungen, in denen die Hersteller von COVID-19-Impfstoffen eine zentrale Rolle spielen. Grund dafür sind immer mehr Menschen, die nicht nur an den Spätfolgen des Virus, sondern möglicherweise auch an den Folgen der Impfung leiden.

Einer dieser Fälle wird in Rottweil verhandelt, wo ein 58-Jähriger gegen den Hersteller Biontech klagt. Nach der Impfung hat er sein rechtes Augenlicht verloren, ein Umstand, der laut Aussage seines Anwalts auf einen Impfschaden hindeuten könnte. „Das räumliche Sehen fällt weg, das Autofahren ist schwierig, wenn nicht gar ganz unmöglich“ und der Mann müsse auch im Beruf mit „erheblichen Einschränkungen“ kämpfen, so der Anwalt. Das angestrebte Ziel sind 150.000 Euro Schmerzensgeld von Biontech.

250.000 Euro Schmerzensgeld

Ähnlich sieht es im bayrischen Bamberg aus. Dort steht eine Entscheidung gegen Astrazeneca an. Eine 32-Jährige fordert hier 250.000 Euro Schmerzensgeld und eine zusätzliche Entschädigung von bis zu 600.000 Euro. Sie leidet an einer seltenen Krankheit, eine Darmvenenthrombose, die Kopfschmerzen und epileptische Anfälle auslösen kann. Auch hier liegt es letztendlich in der Hand der Gerichte, ob die Impfung als Auslöser für die Erkrankungen anerkannt wird.

Biontech weist den Vorwurf des Klägers aus Rottweil entschieden zurück und betont, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf Basis aller verfügbaren Informationen eingehend geprüft zu haben. Auch der zuständige Richter in Rottweil sieht die Beweislage kritisch und erklärt, dass der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs schwierig werde.

Immunologe Carsten Watzl kommentiert die Situation im Ö1-Journal: „Die Impfung ist meistens nur das letzte Ereignis einer ganzen Kette von Ereignissen, die zusammenkommen müssen, damit es zu so einer Entgleisung und zu so einer Erkrankung kommt.“ Watzl stellt zudem die Frage, ob die Impfung tatsächlich der „letzte Baustein“ gewesen sei, oder ob eine Infektion ausgereicht hätte, um den Schaden auszulösen.

Um Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu erhalten, muss eindeutig bewiesen werden, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch den Impfstoff verursacht wurde. In diesem Kontext ist zu beachten, dass in Deutschland 6.500 Menschen einen Antrag auf Entschädigung wegen eines Impfschadens gestellt haben. Bei rund 65 Millionen verabreichten Dosen entspricht das einem Prozentsatz von gerade einmal 0,01 Prozent.