Neue Regeln für Reisende: Wer mit mehr als 10.000 Euro die bosnische Grenze überquert, muss dies jetzt melden. Die Zollbehörden haben ihre Kontrollen verschärft.
Bei Grenzübertritt nach Bosnien und Herzegowina müssen Bargeldbeträge ab 10.000 Euro seit Jahresbeginn den Zollbehörden gemeldet werden. Die neue Regelung umfasst neben Bargeld auch Prepaid-Karten und Reiseschecks. Ein entsprechender Beschluss der Regierung der Föderation BiH definiert präzise die Begriffe „Bargeld“ und „physischer Transfer“ und etabliert neue Kontrollmechanismen für den Grenzübertritt.
Für bestimmte Fälle gelten Ausnahmen, etwa bei Behandlungskosten, Auslandsstudium, Familienunterstützung, Erbschaften oder dem Umtausch ungültiger Banknoten – allerdings nur mit vorheriger Genehmigung des Finanzministeriums. Einheimische dürfen Bank- und Reiseschecks mit höherem Wert ausschließlich für Waren und Dienstleistungen im Ausland mitführen, müssen jedoch eine Bankbestätigung vorweisen und später die Verwendung der Schecks dokumentieren.
Reisen mit Personalausweis
Während der Sommersaison nutzen bosnisch-herzegowinische Staatsbürger für Reisen nach Montenegro und Albanien verstärkt die Möglichkeit des Grenzübertritts mit Personalausweis. „Der Hauptvorteil liegt in der Praktikabilität, da keine Reisepässe benötigt werden. Die Grenzkontrollverfahren bleiben jedoch unverändert“, erklären Vertreter der Grenzpolizei BiH gegenüber „Slobodna Bosna“.
Die Grenzpolizei weist darauf hin, dass Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina mit einem gültigen Personalausweis in jene Nachbarländer reisen können, mit denen entsprechende internationale Abkommen bestehen: Serbien, Montenegro, Nordmazedonien und Albanien.
Besonders bei Reisen nach Montenegro und Serbien nutzen die meisten Bürger mittlerweile den Personalausweis anstelle des Reisepasses.