Während Kinder in Österreich je nach Bundesland unter völlig unterschiedlichen Bedingungen betreut werden, kämpft Bildungsminister Wiederkehr für einheitliche Qualitätsstandards in Kindergärten.
Bundesweite Standards
Im Rahmen der laufenden „Reformpartnerschaft“ mit Ländern und Gemeinden forciert Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) die gesetzliche Verankerung einheitlicher Qualitätsstandards für Kindergärten auf Bundesebene. Die gegenwärtige Praxis, bei der jedes Bundesland eigene Regelungen zu Gruppengrößen, Betreuungsschlüsseln und Personalqualifikation festlegt, führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Standards. Frühere Initiativen für österreichweit geltende Mindestanforderungen scheiterten regelmäßig.
Nun unternimmt die Steuerungsgruppe der „Reformpartnerschaft“, besetzt mit hochrangigen Vertretern von Bund, Ländern und Gemeinden, einen erneuten Vorstoß. Als Zielvorstellung wurde ein „bundeseinheitlicher Korridor für Mindeststandards“ definiert, der besonders Berufsbild und Betreuungsqualität umfassen soll. Wiederkehr betonte gegenüber der APA, dass diese Standards von den Ländern bei entsprechender Investitionsbereitschaft durchaus übertroffen werden könnten.
Entscheidend sei jedoch die Schaffung eines „bundesgesetzlichen Rahmens“. Dies würde nicht nur die Qualität in den Einrichtungen verbessern, sondern auch dem akuten Personalmangel entgegenwirken. Derzeit bildet ausschließlich der Bund Elementarpädagoginnen und -pädagogen aus, die typischerweise die Gruppenleitung in Kindergärten oder Krippen übernehmen.
Absurde Regelungen
Die Regelungen für das Assistenzpersonal fallen hingegen in die Länderkompetenz, was zu absurden Situationen führt: Eine in der Steiermark ausgebildete Kindergartenassistentin kann aufgrund abweichender Anforderungen nicht im benachbarten Kärnten tätig werden, kritisierte Wiederkehr. „Es braucht hier einheitliche Berufsgruppen, Mindestanforderungen für die Ausbildungen und auch Qualitätsstandards für die Pädagogik.“
In der aktuellen 15a-Vereinbarung, die die Bedingungen für Bundesförderungen zum Kindergartenausbau regelt, verpflichteten sich die Länder lediglich zu „möglichst einheitlichen Standards“ bei der Personalqualifikation und der Verwendung gemeinsamer pädagogischer Grundlagendokumente. Teile der Länder begründeten ihren Widerstand mit Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit. Kleinere Gruppengrößen würden beispielsweise sofort zahlreiche neue Einrichtungen erfordern – angesichts des herrschenden Personalmangels eine kaum zu bewältigende Herausforderung.
Kompetenzverteilung
Zur künftigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Kindergartenbereich äußerte sich Wiederkehr zurückhaltend. Die Verhandlungen dazu liefen noch; denkbar sei ein Bundesrahmengesetz mit detaillierten Ausführungsbestimmungen auf Landesebene. Bei den Schulen beharrt der Minister weiterhin auf einer zentralen Steuerung. Den Vorschlag der Salzburger Landeshauptfrau Karoline Edtstadler (ÖVP), die Bildungskompetenz vollständig den Ländern und im Gegenzug die Gesundheitsagenden dem Bund zu übertragen, lehnt er kategorisch ab.
Kinder seien „keine Verschubmasse“, argumentiert Wiederkehr. Ein kleines Land wie Österreich benötige eine starke zentrale Steuerung bei gleichzeitiger „Verantwortlichkeit auf lokaler Ebene der Gemeinden“. Neun verschiedene Bildungssysteme mit unterschiedlichen Schulstrukturen und Lehrinhalten hält er für kontraproduktiv.
Die bis Ende 2026 laufende „Reformpartnerschaft“ müsse aus seiner Sicht föderale Strukturen entwickeln, die den Schulen eine effizientere Aufgabenerfüllung ermöglichen – etwa durch eine einheitliche Personalverwaltung durch den Bund anstelle der aktuellen Zersplitterung zwischen verschiedenen Stellen bei Bund, Ländern, Gemeinden und Vereinen.
Eine Abschaffung der Bildungsdirektionen, die Wiederkehr während seiner Amtszeit als Wiener Bildungsstadtrat noch gefordert hatte, sei „aktuell kein Thema“. Eine Form der Schulaufsicht werde auch künftig notwendig sein, müsse aber serviceorientierter und effizienter gestaltet werden.