Kleinschulen sollen überleben – doch dafür müssen Lehrkräfte künftig ein Recht abgeben. Eine Reform verändert die Spielregeln.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr treibt eine Reform voran, die Schulcluster in Österreich künftig leichter umsetzbar machen soll. Im Mittelpunkt steht das Ziel, Kleinschulen auch bei sinkenden Schülerzahlen langfristig zu erhalten – durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, die den Zusammenschluss mehrerer Standorte erleichtern soll.
Veto-Recht entfällt
Ein zentrales Element der geplanten Änderungen betrifft die Mitspracherechte der Lehrkräfte. Das bisherige Veto-Recht bei der Bildung von Schulclustern soll entfallen, ein Anhörungsrecht hingegen erhalten bleiben. Dass diese Regelung in der Praxis tatsächlich bremsend wirkte, zeigen die vorliegenden Zahlen: Zwar scheiterte formal nur ein einziger Cluster am Einspruch der Lehrer, doch bei rund einem Drittel der angedachten Zusammenschlüsse wurden die Pläne gar nicht erst weiterverfolgt – weil ein ablehnendes Votum der Betroffenen absehbar war.
Ziel: 100 Cluster
Die rechtliche Grundlage für Schulcluster besteht seit dem Schulautonomiepaket des Jahres 2018, das den Zusammenschluss von bis zu acht Schulstandorten ermöglicht. Lehrkräfte können in diesem Modell flexibel an mehreren Standorten eingesetzt werden. Im Schuljahr 2025/26 existieren österreichweit bereits 72 solcher Cluster, weitere befinden sich in Planung.
Das Bildungsministerium hat als konkretes Ziel ausgegeben, bis zum Jahr 2030 insgesamt 100 Schulcluster zu etablieren.