Nachts im Casino, Sperre hin oder her: Ein Kärntner spielt jahrelang weiter. Vor Gericht wendet sich nun das Blatt – zumindest teilweise.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zeichnet sich eine Einigung ab: Ein Kärntner soll vom Betreiber des Casinos im slowenischen Kranjska Gora 75.000 Euro erhalten, sofern der Vorstand der Hit d.d. aus Nova Gorica dem Vergleich zustimmt.
Nach eigenen Angaben hat der Akademiker in Kranjska Gora mehr als 1,2 Millionen Euro verspielt. Zur Einigung kam es nun vor dem Landesgericht (LG) Klagenfurt, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) die früheren Abweisungen aufgehoben hatte.
Die Zivilklage war in der vergangenen Woche Gegenstand einer Verhandlung unter Richterin Sophie-Marléne Becker. Der Kläger verlangte 167.000 Euro an Schadenersatz. Mit Zinsen und Gebühren belief sich seine Forderung auf knapp 250.000 Euro. Sie bezog sich auf Verluste, die er zwischen Juli 2018 und September 2020 bei fast 100 Casinobesuchen erlitten hatte. Die Gegenseite, vertreten durch Rechtsanwalt Rudolf Vouk, wollte höchstens 33.000 Euro zahlen und forderte zudem ein Gutachten eines slowenischen Psychiaters zur Frage der Geschäftsfähigkeit.
Einigung vor Gericht
Becker machte auf das „Gewicht“ der OGH-Entscheidung aufmerksam und gab zu verstehen, keinen slowenischen Gutachter heranzuziehen. Nach Beratungen verständigten sich beide Parteien auf einen bedingten Vergleich über 75.000 Euro. Der Kläger sagte dazu: „Ich bin müde, ich habe keine Kraft mehr. Beenden wir das.“ Die Richterin wandte sich an die Casino-Seite: „Ich glaube, Sie haben sich damit viel Ärger und Nerven gespart.“
Weil für ihn in den österreichischen Casinos eine Sperre galt, wich der Mann über Jahre nach Slowenien aus. Dort war er häufig vier- bis fünfmal im Monat zu Gast, meist zwischen 0 und 6 Uhr. Später ließ er sich auch in Slowenien sperren. Für die Jahre 2018 bis 2020 verlangte er 250.000 Euro zurück. Er begründete das damit, dass er spielsüchtig gewesen sei und sich im „Zustand der Geschäftsunfähigkeit“ befunden habe. In der Klage seines Verfahrenshelfers, Rechtsanwalt Günther Clementschitsch, heißt es: „Aufgrund seiner Spielsucht war er jedoch nicht in der Lage, entsprechend dieser Erkenntnis zu handeln.“
Im Oktober 2025 hatte das LG Klagenfurt die Klage abgewiesen, im Jänner 2026 bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Graz diese Entscheidung. Der OGH kassierte beide Urteile und schickte den Fall zurück nach Klagenfurt. Darauf beruht die jetzt erzielte Einigung.
Juristische Fragen
Pro Stunde habe er bis zu 1.150 Euro verloren, schilderte der Kläger. Das Geld habe er im Casino Kranjska Gora „drunten gelassen“. Für Spielerinnen und Spieler aus Österreich, die in slowenischen Grenzcasinos oder im BKS-Raum spielen, macht der Fall zwei heikle Punkte sichtbar: wie wirksam Selbstsperren über Landesgrenzen hinweg sind und welche Beweisprobleme es gibt, wenn Verluste geltend gemacht werden sollen.
Juristisch dreht sich vieles um die Frage, ob und in welchem Umfang Betreiber haften, wenn Betroffene Unterlagen zufolge wegen ihrer Spielsucht nicht imstande waren, nach ihrer Einsicht zu handeln. Bei der jetzigen Lösung handelt es sich um einen Vergleich und nicht um eine Grundsatzentscheidung. Da sie jedoch nach der Aufhebung durch den OGH zustande kam, könnte sie als Fingerzeig gelesen werden, dass eine sorgfältige Dokumentation und frühzeitige Beratung ausschlaggebend sind. Wie der Anwalt des Betreibers Hit d.d. festhält: „Das ist jener Betrag, den der Kläger verloren haben könnte.“