Arbeitskleidung im Gepäck, Freundesbesuch als Reisegrund: An EU-Grenzen scheitern Tausende aus Bosnien – und ein neues System zählt jetzt mit.
Immer mehr Menschen aus Bosnien und Herzegowina scheitern an EU-Grenzen. Neben unglaubwürdigen Angaben zum Reisezweck sind es vor allem Verstöße gegen die 90/180-Regel, die für Probleme sorgen. Das neue Einreise-/Ausreisesystem EES macht Überschreitungen automatisch sichtbar.
Daten der EU und von Eurostat zeigen, dass die Einreiseverweigerungen in den vergangenen Jahren zugenommen haben. 2023 wurde Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern aus BiH 4.010 Mal der Grenzübertritt verwehrt, 2024 waren es 5.070 Fälle, ein Plus von 26 Prozent.
2025 ging die Zahl um neun Prozent auf 4.625 zurück, liegt damit aber weiterhin über dem Wert von 2023. Das geht aus dem Bericht der Europäischen Kommission vom Dezember 2025 und dem Eurostat-Bericht vom Mai dieses Jahres hervor.
Fast neun von zehn Fällen entfallen auf Kroatien, dahinter folgen Deutschland, Slowenien, Italien und Ungarn. „Die meisten BiH-Bürger schickt Kroatien zurück, es sind fast neun von zehn“, schreibt Klix.ba (bosnisches Nachrichtenportal).
Am häufigsten wird die Einreise verweigert, weil der Zweck der Reise nicht gerechtfertigt scheint oder die Aufenthaltsbedingungen nicht erfüllt sind. Dahinter stecken meist Erklärungen der Reisenden, die den Grenzbeamten nicht glaubhaft erscheinen. Laut Klix.ba wollen viele Betroffene ohne gültige Arbeitserlaubnis illegal arbeiten, ohne eine solche zu beantragen.
Ein aktueller Fall: Ein Mann aus Sarajevo gab an, einen Freund besuchen zu wollen. Die Grenzbeamten stießen in seinem Gepäck jedoch auf Arbeitskleidung. Weitere Gründe für eine Zurückweisung sind Verstöße gegen die 90/180-Regel, ein Eintrag im Schengener Informationssystem (SIS), ein ungültiges Reisedokument oder zu wenig Geld.
Nötige Dokumente
Mitführen sollten Reisende einen gültigen Reisepass, der mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig und in den vergangenen zehn Jahren ausgestellt worden sein muss. Dazu kommt ein Retourticket. Weiters sind ein Nachweis über die Unterkunft oder ein Einladungsschreiben nötig, wer zum Studieren einreist, braucht die Bestätigung der Einschreibung.
Ausreichende Geldmittel lassen sich mit Bargeld, Zahlungskarte oder Reiseschecks belegen. Die geforderten Beträge unterscheiden sich von Land zu Land: In Kroatien müssen 70 Euro pro Tag nachgewiesen werden, mit Garantiebrief oder Reservierung genügen 30 Euro.
Slowenien verlangt ebenfalls 70 Euro pro Tag, für Minderjährige sind es 35 Euro. In Deutschland liegt die Grenze bei 45 Euro pro Tag, in Ungarn bei 40 Euro.
Italien fordert bei einem Aufenthalt von ein bis fünf Tagen 270 Euro. In Spanien sind 122 Euro pro Tag nötig, mindestens aber 1.098 Euro.
Frankreich verlangt 120 Euro pro Tag, wenn kein Unterkunftsnachweis vorliegt, mit Nachweis sind es 32,50 Euro. In Lettland reichen 14 Euro pro Tag, bei einem Aufenthalt von mehr als einem Monat sind 700 Euro erforderlich. Bei der Einreise in ein EU-Land dürfen maximal 10.000 Euro Bargeld ohne Anmeldung mitgeführt werden.
Die 90/180-Regel
Die 90/180-Regel beschränkt den Aufenthalt im Schengenraum auf höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Seit der Einführung des EES gibt es keine Stempel mehr im Reisepass, Verstöße werden automatisch erfasst. Das Entry-/Exit-System wurde am 12. Oktober 2025 schrittweise eingeführt und ist seit dem 10. April 2026 an sämtlichen Außengrenzübergängen des Schengen-Raums vollständig in Betrieb. In Österreich wird das Entry-/Exit-System an internationalen Flughäfen und Flugplätzen eingesetzt. Für BiH-Transportunternehmen gilt zudem, dass die Durchreise durch die EU wie ein Aufenthalt gezählt wird.
Eine Zurückweisung an der Grenze bedeutet in der Regel kein Einreiseverbot, sie wird allerdings im EU-Grenzsystem vermerkt. Ein Verbot droht meist erst, wenn ein illegaler Aufenthalt festgestellt wurde. Bei gefälschten Dokumenten verhängt etwa Deutschland ein Einreiseverbot.
Wer einen Bescheid über die Einreiseverweigerung erhält, wird in der Regel mit dem nächsten Flug zurückgebracht.
Eine neuerliche Reise ist möglich, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.