Start Aktuelles
CORONA

Das sind die neue Regelungen für die Quarantänepflicht

(FOTO: iStock/Spitzt-Foto)

Es ist offiziell – ab heute (1. August) wird die Quarantäne in Österreich eingestellt.

Mit positivem Corona-Test, jedoch ohne Symptome,  können sich auch Infizierte frei bewegen. Eine FFP2-Maske muss nur dann getragen werden, wenn der Abstand von zwei Metern nicht gewährleistet werden kann.

Von der Lockerung sind allerdings einige Institutionen ausgenommen: weiterhin gibt es keinen Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie Volksschulen, Kindergärten und Horte.

Doch obwohl die Mitarbeiter infiziert sind, dürfen sie diese Arbeitsplätze betreten, müssen aber eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt allerdings nicht für Berufe, in denen die Maske die Tätigkeit verhindert, wie beispielsweise Logopäden und Musiker.

Zu beachten ist, dass es keine Einschränkungen gibt, wenn sich nur Infizierte am Arbeitsplatz befinden. Aber Ausnahmen sind Orte mit Risikogruppen, wo weiterhin eine Maske notwendig ist, wie etwa Krankenhäuser.

Künftig soll es wieder eine Ausnahme für Risikogruppen geben. Ohne entsprechende Schutzausrüstung müssen Sie am Arbeitsplatz nichts unternehmen.

Die FFP2-Masken werden ebenso in Restaurants oder Schwimmbädern bei positivem Corona-Test benötigt.

Von der Maske ist trotz Infektion das eigene Zuhause ausgenommen, solange nur Personen aus demselben Haushalt anwesend sind. Auch in privatem Pkw muss keine Maske getragen werden.

Wichtiger Hinweis! Verkehrsbeschränkungen für Infizierte gelten schon nach dem positiven Antigentest. Folgt ein negativer PCR-Test, treten die Verkehrsbeschränkungen außer Kraft. Ist auch der PCR-Test positiv, gelten die Beschränkungen maximal zehn Tage, mit Möglichkeit des Freitestens nach fünf Tagen.