Wien – Änderungen bezüglich der Kostenübernahme von Zahnfüllmaterialien stehen in Österreich bevor. Während es der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bisher nicht gelungen ist, eine Einigung mit der Zahnärztekammer zu erzielen, haben die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Zahnärztekammer erfolgreich eine Übereinkunft erreicht.
Ab dem 1. Jänner 2025 werden die Materialien Glasionomerzemente und Alkasite das ab dann verbotene Amalgam als Kassenleistung ersetzen. Die Zahnärztekammer berichtete in einer Aussendung von „langen und intensiven“ Verhandlungen. Die neuen Tarife für die Füllmaterialien orientieren sich an den bisherigen Amalgamersatz-Tarifen, die für Schwangere, stillende Mütter und Kinder unter 15 Jahren galten. Komposit im Bereich der Seitenzähne bleibt weiterhin eine Privatleistung. Im Laufe des nächsten Jahres sind außerdem Gespräche zwischen der BVAEB und der Zahnärztekammer über eine Überarbeitung und Modernisierung der bestehenden Honorarordnung geplant. Dabei soll besonderes Augenmerk auf Wurzelbehandlungen, Mundhygiene, Beratung und Reparaturen von Zahnersatz gelegt werden.
Appell an weitere Versicherungen
Die Zahnärztekammer appelliert in ihrer Mitteilung an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), die erzielte Einigung als Vorbild für zukünftige Vereinbarungen zu betrachten: „Diese Einigung könnte eine Blaupause für andere Krankenversicherungsträger sein“, heißt es in der Aussendung. Derzeit umfasst die Kassenleistung für gewöhnliche Seitenzahnfüllungen für Versicherte lediglich Steinzement, während Glasionomerzement nur bestimmten Personengruppen zur Verfügung steht. Die Kammer betont ihre Bereitschaft, jederzeit weitere Gespräche aufzunehmen.
Die Verhandlungen mit der ÖGK blieben bisher ergebnislos. Die Gesundheitskasse zeigte sich bereit, 20 Prozent mehr für amalgamfreie Füllungen zu zahlen und bevorzugt das moderne, in Kassenambulatorien erprobte Material Alkasit. Die Zahnärztekammer lehnte dies jedoch ab, da sie ausschließlich Glasionomerzement als kostenfreies Material für die Patienten akzeptieren wollte; alle anderen Materialien sollten als Privatleistung angeboten werden. Diese Differenzen veranlassten Andreas Huss, den Obmann der ÖGK, Anfang Dezember, seine Enttäuschung öffentlich auszudrücken und die Möglichkeit zu prüfen, individuelle Vertragsangebote direkt an Zahnärzte zu richten, um den Stillstand zu überwinden.
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