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NEUE REGELUNG

Diese Berufe dürfen jetzt früher in Pension gehen

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(FOTO: iStock)

Beamte der Justizwache sollen künftig mit 60 Jahren in Pension gehen können, das gaben August Wöginger und Alma Zadić nun bekannt.

Justizministerin Alma Zadić und ÖVP-Klubobmann August Wöginger präsentierten die „Schwerarbeiter-Regelung für Justizwachebeamt/innen“. Dieser Job kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen. Ab 1. Jänner 2023 sollen diese Änderungen in Kraft treten.

3.300 Mitarbeiter in der Justizwache ansgestellt:
Mit der neuen Regelung können erstmals Justizwachbeamte, Soldaten, sowie Polizisten-schon mit 60 Jahren in Pension gehen. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im direkten Kontakt mit Häftlingen waren.

In Österreich sind rund 3.300 Justizbeamte in Exekutivdienst beschäftigt, die zur Sicherheit in den Gefängnissen und Aufrechterhaltung von Ordnung beitragen.

Quellen: Heute-Artikel