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AUSZAHLUNG

Diese Mitarbeiter bekommen sechs Monate lang einen 125 Euro-Bonus

GELD
(FOTO: iStock/blackngel)

Eine Überarbeitung des Bonus für pflegende Angehörige steht bevor. Die derzeitige Regelung sieht eine einmalige Auszahlung von 750 Euro vor, die an bis zu 80.000 pflegende Angehörige ausgezahlt wird. Ab dem kommenden Jahr wird diese Praxis jedoch geändert. Statt einer einmaligen Zahlung sollen ab Jänner monatliche Beiträge von 125 Euro an die pflegenden Angehörigen fließen.

Die Neuregelung des Angehörigen-Bonus wurde aufgrund der jüngsten Pflegereform beschlossen und betrifft Personen, die für nahe Angehörige mit mindestens Pflegegeldstufe 4 sorgen. Ein Großteil der Bezugsberechtigten erhält die finanzielle Unterstützung automatisch, während Angehörige ohne Selbst- und Weiterversicherung einen Antrag stellen müssen, so Gesundheitsminister Johannes Rauch. Zudem muss die Pflegetätigkeit mindestens ein Jahr zurückliegen, um Anspruch auf den Bonus zu haben. Pensionisten können ebenso von dieser Regelung profitieren.

Die Definition von „Angehörigen“ wurde in der Regelung ausgeweitet und umfasst nicht nur Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Nichten und Neffen, sowie Tanten und Onkel, sondern auch Pflege- und Stiefkinder. Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, sowie Cousinen und Cousins, sowie Personen, die bis zum vierten Grad in der Seitenlinie verwandt sind, werden ebenfalls als „Angehörige“ definiert.

In diesem Jahr wird der Angehörigenbonus rückwirkend bis Juli ausbezahlt, was für ein halbes Jahr eine Summe von 750 Euro ergibt. Ab 2024 wird dann auf monatliche Zahlungen umgestellt, was im kommenden Jahr jeweils 125 Euro pro Person und Monat entspricht. Ab 2025 soll der Wert jedes Jahr an die Inflation angepasst werden.

Nachbesserung konkretisiert

Die Änderungen wurden bereits vor einem Jahr vom Nationalrat festgelegt, mussten jedoch durch zwei gesetzliche Nachbesserungen konkretisiert werden. Gesundheitsminister Rauch betonte im Ö1-Frühjournal, dass für einen Anspruch auf den Bonus nun nicht mehr zwingend ein gemeinsamer Haushalt erforderlich ist. Zudem mussten für die Auszahlung des Bonus technische Voraussetzungen geschaffen werden.