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REISEN IN DER PANDEMIE

Diese österreichischen Atteste werden von kroatischen Behörden nicht akzeptiert

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

Laut Außenministerium akzeptieren die kroatischen Behörden die kostenlosen Antigentests der österreichischen Initiative „Österreich testet“ nicht. Der Grund: Der Hersteller des Tests wird auf dem Attest nicht angeführt.

Seit dem 1. Juni ist die Quarantänepflicht für Geimpfte in Kroatien passé – und das schon 22 Tage nach der ersten Impfung (KOSMO berichtete). Und auch nach Österreich darf man seit dem 1. Juni aus Kroatien als Geimpfter, Genesener oder Getesteter auflagenfrei einreisen. Doch nun ziehen neue Wolken über der Adria auf, die einen Urlaub in Kroatien erneut erschweren könnten.

Wie das österreichische Außenministerium kürzlich warnte, würden die kostenlosen Antigentests der Initiative „Österreich testet“, die viele für die Einreise nach Kroatien brauchen, von den kroatischen Behörden nicht akzeptiert werden. Der Grund: Bei diesen Attesten wird der Testhersteller nicht bekanntgegeben! Wer nach Kroatien einreisen will, muss sich also einem kostenpflichtigen Test in einem Labor unterziehen, welches die geforderten Angaben auf das Zertifikat draufschreibt.

Einen Coronatest benötigen bei der Einreise nach Kroatien alle Menschen ab einem Alter von 12 Jahren, die noch nicht gegen das Coronavirus geimpft oder von Covid-19 genesen sind. Möglich ist entweder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder ein negativer Antigentest (nicht älter als 48 Stunden und aus der gemeinsamen EU-Liste von Covid-19-Antigentests).

Als Geimpfte gelten in Kroatien seit 2. Juni alle Personen, die ihre erste Teilimpfung von Biontech/Pfizer oder Moderna erhalten haben (mind. vor 22 Tagen und max. vor 42 Tagen) oder, wenn die AstraZeneca-Vakzine maximal 84 Tage zurückliegt.Laut Auskunft der kroatischen Grenzpolizei und Botschaft gilt ein Impfpass nur dann als Impfnachweis, wenn Angaben zur Person und Informationen über die durchgeführte Impfung (Impfstoffart, Datum, Stempel und Unterschrift der für die Impfung zuständigen Person) klar ersichtlich sind. Idealerweise wird der Nachweis in englischer Sprache mit sich geführt.

Quellen und Links: