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FIX!

Diese Personen bekommen ab dem 43. Lebensjahr eine sechste Urlaubswoche

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(FOTO: iStock/Andreas Häuslbetz)

Der Nationalrat hat beschlossen, dass das Pflegepersonal ab dem 43. Lebensjahr eine zusätzliche sechste Urlaubswoche bekommt. Außerdem gewährt man den pflegenden Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen einen jährlichen Bonus von 1.500 Euro. Alle Pflegekräfte werden, die in Pflegeheimen Nachtdienste leisten, ein Zeitguthaben von zwei Stunden erhalten.

Bei der Opposition stieß das Paket allerdings nur zum Teil auf Zustimmung. Vor allem die SPÖ kritisierte die Maßnahmen als unzureichend. Sie konnte sich mit einem Antrag, Pflegepersonal in die Schwerarbeitspension einzubeziehen, allerdings nicht durchsetzen. Während SPÖ und FPÖ eine steuerfreie Auszahlung des zugesagten Gehaltsbonus für Pflegekräfte in der Höhe von 2.000 Euro erreichen wollten, ging es den NEOS um eine umfassende Kostenanalyse des Pflegebereichs in Österreich.

Abseits des Schwerpunkts Pflege wird mit der mehrheitlich beschlossenen Novelle zum Nachtschwerarbeitsgesetz auch der Nachtschwerarbeits-Beitrag, den Arbeitgeber:innen für Nachtschwerarbeit ihrer Beschäftigten leisten müssen, bei 3,8 Prozent der monatlichen Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung eingefroren. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hätte er auf 4,7 Prozent der angehoben werden müssen.

Sechste Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43

Anspruch auf die als „Entlastungswoche“ konzipierte sechste Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43 werden alle Beschäftigten im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege haben. Das betrifft den gehobenen Dienst, Pflegefachassistenten, und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten verrichtet wird. Während einer dreijährigen Übergangsfrist – also bis inklusive 2026 – wird eine finanzielle Abgeltung der Entlastungswoche möglich sein, sofern diese nicht in Anspruch genommen werden kann.

Angehörigenbonus bei niedrigem Einkommen

Den im Bundespflegegeldgesetz verankerten Bonus für pflegende Angehörige in Höhe von jährlich 1.500 Euro werden anders als ursprünglich geplant nicht nur Personen erhalten, die für die Pflege eines oder einer nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 ihren Job aufgegeben haben oder als pflegende Angehörige beziehungsweise pflegender Angehöriger selbstversichert sind. Er wird auch an Pensionisten und Erwerbstätigen mit niedrigem Einkommen ausgezahlt. Voraussetzung dafür ist ein gemeinsamer Haushalt mit der schwer pflegebedürftigen Person und eine seit mindestens einem Jahr dauernde Pflege. Zudem darf ihr eigenes monatliches Durchschnittseinkommen 1.500 Euro netto nicht überschreiten, wobei die Berechnung dieses Betrags im Sinne einer verwaltungsökonomischen Vollziehung durch einen bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag auf neue Beine gestellt wurde.

Ausbezahlt werden soll der Bonus in monatlichen Teilbeträgen ab Mitte 2023, wobei den Betroffenen 2023 750 Euro und ab 2024 1.500 Euro im Jahr zustehen werden. Der Bonus ist unpfändbar und darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden, ab 2025 wird er valorisiert.