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EINMALZAHLUNG

Diese Personen bekommen ab heute einen fetten Bonus!

GELD
Jetzt folgen weitere Einmalzahlungen.(FOTO: iStock/ filmfoto)

Mit Beginn des Monats März steht Österreich eine weitere Runde von Einmalzahlungen und Geld-Boni bevor. Besonders freuen dürften sich die Pensionistinnen und Pensionisten, die bis zu 500 Euro als Unterstützung erhalten werden. Doch auch viele Arbeitnehmer können sich auf eine Extra-Zahlung freuen, denn der neue 500-Euro-Bonus kann ab sofort beantragt werden. In diesem Artikel werden wir uns die verschiedenen Zahlungen genauer ansehen und beleuchten, wer davon profitieren wird.

Im März können sich viele Bürger in Österreich über neue Entlastungen und Einmalzahlungen aus dem Anti-Teuerungspaket freuen. Eine Übersicht darüber, wer von den bis zu 500 Euro profitieren wird, findet ihr hier:

Ab dem 1. März können Arbeitnehmer in Österreich den Teuerungsabsetzbetrag im Rahmen des Lohnsteuerausgleichs geltend machen. Dieser Betrag ist für geringe Einkommen vorgesehen und kann bis zu 500 Euro betragen. Der Jahreslohnzettel muss bis zum 28. Februar 2023 beim Finanzamt vorliegen, damit der Lohnsteuerausgleich spätestens ab diesem Zeitpunkt für alle Personen im Land durchgeführt werden kann.

Für Personen mit einem Einkommen bis zu 18.200 Euro beträgt der Teuerungsabsetzbetrag insgesamt 500 Euro. Bei einem Einkommen bis zu 24.200 Euro wird der Betrag gleichmäßig reduziert. Wer mehr als 24.200 Euro verdient, hat keinen Anspruch auf den Bonus.

Laut Finanzamt muss kein extra Antrag oder eine Angabe beim Steuerausgleich gemacht werden, um den Teuerungsabsetzbetrag zu bekommen. Für Personen mit den genannten Einkommensgrenzen wird der Absetzbetrag automatisch für das Veranlagungsjahr 2022 angewendet.

500 Euro Pensionsbonus

Seit Jahresbeginn erhalten Pensionisten in Österreich gesetzlich vorgesehen eine Erhöhung um 5,8 Prozent. Allerdings wird dabei eine sozial-gestaffelte Erhöhung für niedrigere Pensionen überproportional berücksichtigt.

Die Pensionen der meisten Pensionisten in Österreich werden um bis zu 8,2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung erfolgt durch eine Anhebung der Ausgleichszulage und die Zahlung eines sozial-gestaffelten Pensionsbonus. Beide Zahlungen werden zusätzlich zur gesetzlichen Pensionserhöhung ausgezahlt.