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200 EURO

Diese Personen bekommen den Energiebonus nicht!

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(FOTO: iStock/scaliger)

Pro Haushalt werden 200 Euro direkt aufs Konto überwiesen. Antragstellung läuft schon seit 5. Dezember.

Der Wiener Energiebonus 22 ist eine Förderung der Stadt Wien. Die Stadt Wien schickt zwischen 28. November und 12. Dezember 2022 an jede Adresse in Wien, an der zum Stichtag 10. November 2022 eine oder mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, ein Informationsschreiben.

Das Schreiben enthält ein Passwort, das für das Online-Ansuchen benötigt wird. Personen, die selbst keine Möglichkeit haben, ein Online-Ansuchen zu stellen – und auch weder durch Familie und Freunde das Online-Ansuchen gestellt werden kann – könnt ihr euch an das Servicetelefon der Abteilung für Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht der Stadt Wien unter +43 1 4000 8040 (Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr) wenden.

Zwei Drittel bezugsberechtigt

Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt die Einkommensgrenze von 40.000 Euro brutto pro Jahr. Für einen Mehr-Personen-Haushalt gilt in Summe die Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto pro Jahr. Je Adresse wird der Wiener Energiebonus 22 in der Höhe 200 Euro einmalig an den Antragsteller ausbezahlt. Die Förderung wird auf das Konto, das im Online-Ansuchen angegebenen wurde, überwiesen oder durch Postanweisung ausbezahlt. Das Online-Ansuchen wird unmittelbar automatisiert verarbeitet. Der Energiebonus ist innerhalb weniger Tage bereits am Konto.

Ob man tatsächlich einen Anspruch hat, wird überprüft, sa der der Projektleiter für den Wiener Energiebonus, Peter Stanzl: „Wir prüfen im Nachhinein, über eine Abfrage in der Transparenzdatenbank, ob die Angaben oder die Einschätzung stimmt. Schlimmstenfalls wird der Betrag zurückgefordert, wenn die Grenzen überschritten werden.“

Einige Personen sollen bereits die 200 Euro bekommen haben. Spätestens diese Woche soll sich der Brief im Briefkasten finden. Personen ohne Onlinezugang können den Energiebonus ebenfalls bekommen: Mit dem Brief, dem Meldezettel und der Kontokarte muss eine der 80 städtischen Dienststellen aufgesucht werden.

Unterstützende Informationen bei der Einschätzung des eigenen Einkommens – und somit der Möglichkeit zum Ansuchen – bieten die Förderrichtlinie und der Online-Einkommens-Assistent auf www.wien.gv.at/energiebonus22