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Gebührenerhöhung

Dieses Balkanland erhöht die Taxipreise!

Dieses Balkanland erhöht die Taxipreise!
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2 Min. Lesezeit |

Ab dem 1. Juli 2025 werden in Serbien neue staatliche Verwaltungsgebühren wirksam. Die serbische Steuerbehörde hat eine umfassende Anpassung der Tarife für administrative Dienstleistungen vorgenommen, die im entsprechenden Gesetz über staatliche Verwaltungsgebühren verankert wurde.

Standardanträge werden künftig mit 420 Dinar (serbische Währung) berechnet, sofern keine Sonderregelungen greifen. Deutlich höher fallen die Kosten bei Wohnsitzbestätigungen im Zusammenhang mit Doppelbesteuerungsabkommen aus: Privatpersonen müssen hierfür 2.270 Dinar entrichten, während Unternehmen mit 6.210 Dinar zur Kasse gebeten werden.

Beschwerde- und Bescheidkosten

Wer gegen Entscheidungen der Steuerbehörde im Verwaltungsverfahren Beschwerde einlegen möchte, muss dafür 2.560 Dinar bezahlen. Für behördliche Bescheide werden – sofern nicht anders festgelegt – 720 Dinar fällig. Die Ausstellung von Bescheinigungen oder Bestätigungen schlägt mit 420 Dinar zu Buche.

Benötigt jemand eine Kopie eines amtlichen Dokuments, kostet dies pro halber Originalseite 530 Dinar.

Gebühren-Kombinationen

Für bestimmte Vorgänge hat die Behörde Gesamtgebühren festgelegt. So beläuft sich die Gesamtsumme für einen Antrag auf Steuerbescheinigung auf 840 Dinar – zusammengesetzt aus jeweils 420 Dinar für den Antrag selbst und die ausgestellte Bescheinigung.

Bei Anträgen auf Zahlungsaufschub für Steuerschulden fallen insgesamt 1.140 Dinar an: 420 Dinar für den Antrag und zusätzlich 720 Dinar für den entsprechenden Bescheid.

Einordnung der Gebührenänderungen

Laut Medienberichten von eKapija und Biznis Kurir hat die serbische Regierung bisher keine detaillierte Analyse der prozentualen Erhöhungen im Vergleich zu den vorherigen Gebührensätzen veröffentlicht. Somit bleibt für Bürger und Unternehmen vorerst unklar, ob es sich bei den neuen Tarifen um moderate Anpassungen oder um signifikante Steigerungen handelt. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen dieser Reform werden sich erst nach Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung zeigen.