Schluss mit dem Zettelchaos beim Einkaufen: Die Regierung entlastet Unternehmen durch digitale Belege und vereinfachte Registrierkassenregeln für Kleinbetriebe.
Die Bundesregierung hat ihr seit langem erwartetes „Registrierkassenpaket“ verabschiedet, das einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen überbordende Bürokratie darstellt. Mit diesem Schritt reagiert die Koalition auf jahrelange Appelle aus der Wirtschaft nach praxisnäheren Regelungen. „Wir schaffen klare, einfache und praxistaugliche Regeln – für alle vom Standler bis zum Handels- und Gastronomiebetrieb“, erklärt Finanzstaatssekretärin Eibinger-Miedl (ÖVP): „Das bedeutet mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Betriebe.“
Nach dem Ministerrat am Mittwoch stellten Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) und Deregulierungsstaatssekretär Sepp Schellhorn (Neos) ein Maßnahmenpaket vor, das Verwaltungsaufwand reduzieren und besonders Kleinunternehmern wie Marktstandbetreibern den Alltag vereinfachen soll. Die wohl spürbarste Änderung betrifft den täglichen Einkauf: Die bisher obligatorischen Papierbelege für jede noch so kleine Transaktion werden künftig durch digitale Lösungen ersetzt – und zwar unabhängig von der Höhe des Betrags. Frühere Konzepte hatten diese Option noch auf Beträge bis 35 Euro beschränkt.
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Digitale Belege
Nun steht fest: Ab 1. Oktober 2026 gilt die gesetzliche Belegpflicht auch dann als erfüllt, wenn der Nachweis digital auf einem Bildschirm erscheint – beispielsweise als QR-Code oder als Link. Entscheidend dabei: Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Unternehmen können weiterhin wie gewohnt Papierbelege ausstellen. Die digitale Variante stellt lediglich eine zusätzliche Möglichkeit dar, keine Verpflichtung.
Verbraucher behalten ihr Anrecht auf einen ausgedruckten Beleg. Konkret bedeutet das: Wer nach wie vor einen physischen Kassenzettel wünscht, erhält diesen selbstverständlich. Wer darauf verzichtet, muss künftig weniger Papier in der Geldbörse mitführen.
Erleichterungen 2026
Ein weiteres Ärgernis für Kleinunternehmer wird durch die dauerhafte Verankerung der sogenannten 15-Warengruppen-Regelung per unbefristetem Erlass beseitigt. Ab 1. Jänner 2026 entfällt für kleine Betriebe die aufwendige Einzelerfassung von Verkäufen – stattdessen können sie ihre Umsätze übersichtlich in maximal 15 Kategorien zusammenfassen. Dies führt zu einer deutlichen Vereinfachung im täglichen Geschäftsbetrieb.
Die als „Kalte Hände“-Regelung bekannte Ausnahmeregelung befreit Unternehmen mit Freiluftverkäufen bis zu einem bestimmten Jahresumsatz von der Pflicht zur Nutzung einer Registrierkasse. Davon profitieren derzeit unter anderem Christbaumverkäufer, Maronibrater und Punschstandbetreiber. Der relevante Umsatzgrenzwert wird nun von bisher 30.000 auf künftig 45.000 Euro angehoben.
Dadurch bleiben zahlreiche kleinere Freiluftbetriebe weiterhin von der Registrierkassenpflicht ausgenommen.