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FINANZIELLE UNTERSTÜZUNG

Energiekostenzuschuss für Unternehmen wird auf 1,3 Milliarden erhöht

Karl Nehammer - ÖVP
(FOTO: EPA-EFE/MAX BRUCKER)

Insgesamt 1,3 Milliarden Euro stehen österreichischen Unternehmen für die Subvention der Energiekosten zur Verfügung, teilte die Regierung mit.

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) betonte, es gehe darum, „Hilfe zu leisten, wo sie gebraucht wird“ und die Wirtschaft am Laufen zu halten. Unterstützt würden alle Betriebe, also alle Betriebe von Großbetrieben bis hin zu klassischen Bäckereien. Im Vorjahr sollen 30 Prozent der Mehrkosten gedeckt werden.

Wie läuft das Hilfeverfahren ab?

Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) wies darauf hin, dass die Verordnung „komplex, aber sehr genau und präzise“ sei. Die Verordnung entspricht dem europäischen Förderrahmen.

Wie bereits vorab angekündigt, ist Voraussetzung für die Förderung, dass es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt. Darunter versteht man Energiekosten, die drei Prozent des Umsatzes ausmachen. Dies muss durch eine Steuerberatungskanzlei bestätigt werden. Diese Grenze von drei Prozent gilt nicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 700.000 Euro.

Für kleine Unternehmen gibt es ein Flatrate-Modell. Finanziert wird eine Preissteigerung von 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Es wird vier Förderstufen geben. Finanziert wird nur Kraftstoff in der ersten Förderphase, in der zweiten bis vierten Phase nur Strom und Gas. In der dritten und vierten Stufe muss das Unternehmen zudem ein negatives Geschäftsergebnis vorweisen.

Jedes Unternehmen kann nur einen Antrag stellen. Die Beantragung hierfür ist ab Ende Oktober in der AWS-Förderbank möglich. Die Bewilligung erfolgt dann bis Jahresende, die Auszahlung Anfang des Jahres. Die Förderung ist rückwirkend vom 1. Februar 2022 bis zum 30. September 2022 möglich.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler betonte, dass es mehrere Voraussetzungen für den Erhalt der Subvention gebe, etwa das Verbot der Nutzung von Außen- und Sitzheizungen in Seilbahnen. Geschäfte dürfen ihre Innen- und Außenbereiche von 21 bis 6 Uhr nicht beleuchten. In der dritten und vierten Förderstufe müssen Unternehmen zusätzlich ein Energieaudit durchführen, also eine systematische Prüfung möglicher Energieeinsparmöglichkeiten. Ein von den Grünen in den Verhandlungen gefordertes Reflektorverbot auf Skipisten wird es nicht geben.