Schon vor der Pressekonferenz der Regierung m 16 h 30 (ORF 1) sind bereits einige Daten zum neuen Lockdown bekannt gegeben worden.
Die ersten Infos deuten auf einen harten, strengen Lockdown hin: Ab kommenden Dienstag soll nun die nachts geltende Ausgangsbeschränkung auch tagsüber gelten.
Nur noch Lebenspartner und Angehörige
Die Verordnung tritt ab Dienstag 0.00 Uhr in Kraft und wird voraussichtlich bis 6. Dezember, 24.00 Uhr, in Kraft sein. Abgesehen von den Angehörigen im Haushalt darf man laut derzeit bekannten Infos für die Zeit des zweiten Lockdowns künftig nur noch den Lebenspartner, „einzelne engste“ Angehörige bzw. „einzelne wichtige Bezugspersonen“ treffen.
Notwendige Grundbedürfnisse
Unter die „notwendigen Grundbedürfnisse“ die Versorgung mit Lebensmitteln (Einkäufe) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Der Gang in die Kirche oder Moschee bleibt scheinbar weiterhin erlaubt: So seien Wege zur Deckung des Wohnbedrüfnisses sowie religiöse Gründe auch von den Ausnahmen umfasst.
Auch die Tierversorgung findet explizit Erwähnung, womit wohl nicht nur Gassi gehen mit dem Hund gemeint ist.
Sport weiterhin möglich – aber im Freien
Erlaubt bleiben berufliche Tätigkeiten sowie Ausbildungen, falls diese unbedingt erforderlich sind. Klar ist auch, dass man den Wohnbereich für Behörden- oder Gerichtsgänge verlassen darf. Sport ist möglich, allerdings nur im Freien. Eislaufplätze, Leichtathletikanlagen und ähnliche Sportstätten bleiben geschlossen.
Friseure müssen schließen
Vom Lockdown betroffen sind körpernahe Dienstleistungen, unter anderem Friseure. Grundsätzlich gilt: Überall wo es möglich ist, soll eine Umstellung auf Homeoffice passieren.
Offen bleiben Apotheke, Drogerien, Trafiken, Banken- und Postfilialen. Ausgenommen sind ebenfalls Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Abfallentsorger sowie Fahrrad- und Kfz-Werkstätten.
Ein Besuch pro Woche im Spital
Zur Umstellung kommt es auch in den heimischen Krankenhäusern: Pro Woche und Patient soll nur ein Besuch pro Woche noch möglich sein. Und das auch nur, wenn der Patient oder die Patientin mehr als sieben Tage im Krankenhaus aufgenommen wird. Schwangere dürfen auf die Begleitung von einer Person zählen. Die gleichen Regeln gelten auch für Minderjährige.
Mitarbeiter in Spitälern müssen künftig einmal pro Woche einen Antigen- oder einen molekularbiologischen Test machen. Ist dieser positiv, können diese dann im Einsatz bleiben wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt.
Schulen und Kindergärten schließen
Bis 6. Dezember bleiben trotz heftigen Debatten und verschiedenen Meinungen auch die Schulen geschlossen. Alle Schulen werden laut der Entscheidung des Bildungsministeriums auf Fernunterricht umstellen. Ebenfalls von Schließungen betroffen sind Kindergärten.
Mehr wird um 16 h 30 bekannt gebeben.
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