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ARBEITSRECHT

Erstes EU-Land bricht Tabus: Sexarbeiter bekommen Karenz und Pension

(FOTO: iStock/KatarzynaBialasiewicz)
(FOTO: iStock/KatarzynaBialasiewicz)

Belgien setzt weltweit neue Maßstäbe im Arbeitsrecht für Sexarbeitende. Ein kürzlich erlassenes Gesetz gewährt dieser Berufsgruppe nun Rechte, die bisher einzigartig sind: Anspruch auf bezahlten Krankenstand, Elternkarenz und Altersrente.

Seit dem 1. Dezember profitieren Sexarbeitende in Belgien von offiziell anerkannten Arbeitsverträgen sowie gesetzlichem Schutz durch Krankenversicherung und Rechtsschutz. Ihre Tätigkeit wird damit rechtlich anderen Berufen gleichgestellt. Diese Gesetzesänderungen erfordern von Arbeitgebern einen „guten Leumund“ sowie einen Betriebssitz in Belgien. Zudem müssen die Arbeitsräumlichkeiten mit Panikknöpfen und hygienischer Ausstattung, wie sauberer Bettwäsche und Duschen, versehen sein.

Sophie, eine Sexarbeiterin aus Belgien, berichtete der „BBC“ von ihren bisherigen Erfahrungen: Im neunten Monat schwanger, arbeitete sie weiterhin aus finanzieller Notwendigkeit. Das neue Gesetz bietet ihr nun die Möglichkeit, während der Schwangerschaft auf eine Einkommensquelle zu verzichten. „Das ist eine Chance für uns, als Menschen zu existieren“, so Sophie.

Ende der rechtlichen Grauzone

Vor der Gesetzgebung bestand in Belgien eine rechtliche Grauzone: Sexarbeit war seit 2022 entkriminalisiert, dennoch fehlten existenzielle Arbeitsrechte, wie etwa im Falle von Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird dieser Diskriminierung ein Ende gesetzt und umfassende Arbeitsrechte für Sexarbeitende etabliert.