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SCHWEIZ

Fall Tahirović: „Störrischer Muslim“ des Landes verwiesen

(FOTO: Twitter-Screenshot)

Emir Tahirović stand wegen Sozialhilfebetrugs und weil er seinen Kindern die Teilnahme am Schwimmunterricht und Schullandwochen verbot vor Gericht.

Schweizer Medien betitelten den Bosnier Emir Tahirović (46) bereits monatelang als „bockigen, störrischen und mühsamen“ Muslimen. Unter anderem weigerte er sich, seinen Kindern zu erlauben, an diversen Schulaktivitäten teilzunehmen. Der Strenggläubige und dessen Ehefrau (40) mussten sich wegen wegen Sozialhilfebetrug in der Höhe von 450.000 Franken (umgerechnet 415.000 Euro), Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen und mehrfacher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten vor Gericht verantworten.

„Ich werde wie Ungeziefer behandelt“
Der Bosnier fühlt sich von den Behörden ungerecht behandelt und behauptet, „wie Ungeziefer behandelt“ zu werden, „das man ausrotten will“. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe nicht, hat jedoch ziemliche kampfbereite Worte in petto: „Ich habe schon viele Schlachten verloren, aber ich hoffe auf Gott, dass ich diesen Krieg am Schluss gewinne!“ Die Strafen seien unverhältnismässig hoch.

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Schulaktivitäten „nicht islamisch“
„Dinge wie gemischtes Schwimmen sind nicht islamisch, dagegen haben wir uns damals gewehrt. Wir wollten das gerichtlich klären, haben später aber nachgegeben“, sagte Emir Tahirović und fügte hinzu: „Ich finde diese Gesetze rassistisch und diskriminierend. Vielleicht auch sexistisch, da sie nur Muslimen aufgezwungen wurden. Ich wollte nur für Gleichberechtigung kämpfen. Wir werden nicht als vollwertige Bürger angesehen. In diesem Land muss man sich anpassen, wenn man nicht Christ oder Jude ist.“

Richter: Landesverweis wegen fehlender Integration
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen hat für den Bosnier eine 12-monatige unbedingte Haftstrafe gefordert. Seine Gattin soll eine Bewährungsstrafe erhalten. Beide sollen jedoch anschließend des Landes verwiesen werden.

„Wir sehen keinerlei Integration. Sie befassen sich nicht mit dem Leben und der Kultur in der Schweiz und leben seit Jahren von Sozialhilfe. Es spricht nichts gegen einen Landesverweis», so Richter Mark Schärz.  Das Urteil sieht vor, dass der fünffache Vater für acht Monate hinter Gitter muss.