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EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

Familienbeilhilfe muss an alle gleichermaßen ausbezahlt werden

iStock, Patrick Daxenbichler
iStock, Patrick Daxenbichler

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes betrifft die Auszahlung der Familienbeihilfe in Österreich.

Die EU-Kommission reichte im Mai 2020 beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die damals neuen Regelungen der österreichischen Familienbeihilfe ein. Der Grund: Anfang 2019 wurde entschieden, dass die Familienbeihilfe dem Wohnort des Kindes angepasst wird. Demnach sollten Eltern, die in Österreich arbeiten, aber deren Kinder in beispielsweise Rumänien leben, weniger Geld erhalten. Familien mit Kinder, die sich z.B. in Irland aufhalten, sollten auch mehr Familienbeilhilfe ausgezahlt bekommen. Ein Auszahlungsmodel, dass an die Lebenshaltungskosten des Landes gebunden ist, in der das Kind gerade lebt. Mit dieser Regelung wollte die Regierung 114 Millionen Euro jährlich einsparen.

Urteil: Diskriminierung

Die EU-Kommission erachtete die Indexierung der Familienbeihilfe als diskriminierend. Familien- und Integrationsministerin Susanne Raab sieht dies zwar anders, muss sich aber fügen: „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen. Dessen ungeachtet bin ich weiterhin der Ansicht, dass eine Anpassung der Familienleistungen für Kinder, die im Ausland leben, an die dortigen Lebensumstände nur fair wäre. Der EuGH hat nun anders entschieden und das ist zu akzeptieren.“

Offensichtliche Strafzahlungen

Nun drohen Österreich Strafzahlungen. Doch scheint als hätte Raab das Urteil kommen sehen. Denn schon seit 2019 ließ sie 220 Millionen Euro an Rücklagen bilden, um etwaige EuGH-Bußgelder abzufangen.

Mit dem rechtswidrigen Model der Familienbeihilfe sparte die Regierung innerhalb von drei Jahren etwa 290 Millionen ein.

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