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Neuerung

FinanzOnline: Unterstützung durch Vertrauenspersonen jetzt für alle möglich

FinanzOnline: Unterstützung durch Vertrauenspersonen jetzt für alle möglich
FOTO: iStock/Spitzt-Foto
4 Min. Lesezeit |

Digitale Finanzangelegenheiten bereiten vielen Senioren und Personen mit Sprachbarrieren Kopfzerbrechen. Eine neue Funktion bei FinanzOnline schafft nun Abhilfe durch kostenlose Unterstützung von Vertrauenspersonen.

Nach langem Einsatz der Pensionistenverbände wurde nun eine wichtige Neuerung bei FinanzOnline umgesetzt. Ab sofort können bestimmte Personengruppen eine kostenlose Vertretung durch eine Vertrauensperson einrichten lassen.

Das Finanzministerium hat eine bedeutende Änderung bei FinanzOnline eingeführt. Nutzer können jetzt eine volljährige Vertrauensperson bevollmächtigen, die in ihrem Namen Angelegenheiten erledigt. Diese Neuerung zielt besonders auf Menschen ab, die bei der digitalen Abwicklung ihrer Finanzangelegenheiten Unterstützung benötigen.

Der Umfang dieser Vertretungsbefugnis ist weitreichend. Die bevollmächtigte Person kann sämtliche Funktionen nutzen, die auch der vertretenen Person zur Verfügung stehen – einschließlich finanzieller Transaktionen wie Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Bankverbindung. Obwohl keine Zustellvollmacht enthalten ist, kann die Vertrauensperson auf alle elektronisch zugestellten Dokumente zugreifen.

Klare Regeln

Für die Vertretung gelten klare Regeln: Vertreten werden dürfen ausschließlich volljährige, voll handlungsfähige Personen, die nur nichtselbständige Einkünfte wie Pensionen beziehen. Als Vertreter kommen nur volljährige, voll handlungsfähige Personen in Frage, wobei jede Person maximal vier andere vertreten darf.

Das Finanzministerium betont den unentgeltlichen Charakter dieser Vertretung. Sie ist ausschließlich zur Unterstützung im persönlichen Umfeld gedacht und darf nicht berufsmäßig gegen Bezahlung erfolgen. Die Vertrauensperson muss sich mit ID Austria oder EU-Login anmelden, während die vertretene Person keinen eigenen Zugang benötigt. Nach dem Einloggen kann die Vertrauensperson wählen, ob sie für sich selbst oder die vertretene Person handeln möchte. Die Vertretung kann zeitlich begrenzt oder unbefristet eingerichtet werden und erlischt automatisch beim Tod einer der beteiligten Personen.

Für die Einrichtung dieser Vertretung ist ein spezielles Formular erforderlich. Dieses findet man unter www.bmf.gv.at/formulare. Nach der Unterschrift – handschriftlich oder elektronisch – muss die Vertrauensperson das Dokument über die FinanzOnline-Funktion „Weitere Services – Vertretungsbeziehung verwalten“ hochladen. Alternative Übermittlungswege werden nicht akzeptiert. 

Senioren profitieren

Die Pensionistenvertreter zeigen sich mit dieser Entwicklung zufrieden. Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec erinnert daran, dass man bereits im März des Vorjahres eine solche Lösung gefordert hatte, da viele ältere Menschen Schwierigkeiten mit der digitalen Arbeitnehmerveranlagung haben. Sie betont jedoch, dass parallel dazu der analoge Weg durch Formulareinreichung weiterhin möglich bleiben müsse.

Auch der Pensionistenverband Österreich (PVÖ) begrüßt die Neuerung. PVÖ-Präsidentin Birgit Gerstorfer sieht darin einen Erfolg jahrelanger Interessenvertretung für Senioren. Besonders ältere Menschen mit ausschließlichen Pensionseinkünften und Schwierigkeiten bei digitalen Anwendungen würden von dieser Regelung profitieren.

Der PVÖ fordert allerdings weitere Maßnahmen, darunter den Ausbau persönlicher Beratungsmöglichkeiten in Finanzämtern speziell für Senioren sowie verständliche Informationskampagnen in Printmedien, Gemeinden und Seniorenorganisationen. Zudem sei eine kontinuierliche Überprüfung der neuen Regelung notwendig, um mögliche Lücken schnell zu schließen. Gerstorfer betont: „Niemand darf wegen digitaler Hürden um ihm zustehende Gutschriften, Freibeträge oder Rückzahlungen umfallen – das muss der gemeinsame Maßstab sein.“

Die Vertretung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden und endet automatisch beim Tod einer der beteiligten Personen. Sie kann sowohl befristet als auch unbefristet eingerichtet werden.

Die Einrichtung erfolgt ausschließlich über das vorgesehene Formular, das von der Vertrauensperson in FinanzOnline hochgeladen werden muss. Eine postalische Übermittlung ist nicht möglich.

Die Vertretungsbefugnis wird erst wirksam, nachdem das Finanzamt sie genehmigt hat. Bei Bedarf kann die Behörde das unterschriebene Originalformular anfordern.

Das Finanzamt kann die Vertretung auch ablehnen, wenn gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind – etwa bei fehlender Volljährigkeit, mehr als vier Vertretungen oder Hinweisen auf eine entgeltliche Ausübung der Vertretung.

Alle Infos auch direkt unter https://www.bmf.gv.at/services/finanzonline/unentgeltliche-vertretung.html

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KO KOSMO-Redaktion
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