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Doch gefährlich?

Schockierende Wende im Fall Josef F.!

(FOTO: LKA NÖ)
(FOTO: LKA NÖ)

In der kontroversen Angelegenheit um Josef F., den berüchtigten Inzest-Täter von Amstetten, der zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingeliefert wurde, ist die Beschaffung weiterer medizinischer Dokumente erforderlich. Das Oberlandesgericht Wien hat deshalb die bedingte Entlassung aus der forensischen Einrichtung in den regulären Strafvollzug, die zuvor in Krems ausgesprochen wurde, widerrufen.

Der Fall Josef F. schockierte die Welt, als er im April 2008 aufgedeckt wurde. Der heute 88-Jährige hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Keller gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt. Im März 2009 wurde Josef F. in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen, da er als geistig abnormer Rechtsbrecher eingestuft wurde.

Demenz berücksichtigt

Das Landesgericht Krems hatte Ende Januar entschieden, dass Fritzl aufgrund seiner fortschreitenden Demenz nicht mehr als Gefahr eingestuft wird und daher in den Normalvollzug verlegt werden sollte. Diese Entscheidung wurde von Fritzls Anwältin Astrid Wagner unterstützt, die eigentlich eine bedingte Haftentlassung für ihren Mandanten angestrebt hatte.

Jedoch hat das OLG Wien nun den Beschluss aus Krems aufgehoben. Das OLG Wien hatte vor allem zu prüfen, ob die Gefährlichkeit des Verurteilten, die der Grund für die Einweisung in den Maßnahmenvollzug war, noch gegeben oder ausreichend reduziert ist. Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind.

Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgerichts, bestätigte diese Entwicklung und teilte mit, dass das aktuellste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden muss.

Anhörung im April

Der Fokus der erneuten Untersuchung liegt insbesondere auf der Frage, ob die Gefährlichkeit von Josef F. noch gegeben ist. Es wird zudem der Status seiner Demenzerkrankung in Betracht gezogen. Eine erneute Anhörung ist für Ende April in Krems geplant, allerdings wurde bisher kein genauer Termin genannt.

Der 88-jährige Fritzl bleibt nun vorerst im Maßnahmenvollzug, der speziell für Inhaftierte mit psychischen Erkrankungen bestimmt ist. Seine Anwältin Wagner hatte während der Anhörung im Januar betont, dass Fritzl seine Taten zutiefst bereue und aufgrund seines geistigen Abbaus sowie seiner starken Demenz nicht mehr gefährlich sei.

Nach der Anhörung wird das Landesgericht erneut über die bedingte Entlassung von Josef F. entscheiden. Sowohl für Josef F. und seine Rechtsvertretung, als auch für die Staatsanwaltschaft besteht die Möglichkeit, beim Oberlandesgericht Wien Beschwerde einzulegen. Der Fall Josef F. bleibt somit weiterhin im Fokus der Justiz und der Öffentlichkeit.