Josef Fritzl, 88 Jahre alt und bisher im Maßnahmenvollzug untergebracht, steht vor einer möglichen Verlegung in den Normalvollzug. Das Landesgericht Krems hat diese Entscheidung getroffen, die jedoch noch nicht rechtskräftig ist. Das Urteil stützt sich auf ein Gutachten, das Josef Fritzl aufgrund von Demenz als ungefährlich einstuft.
In einer nicht öffentlichen, aber medial stark beachteten Anhörung vor einem Dreiersenat am Landesgericht Krems wurde über den Fall von Josef Fritzl verhandelt. Der 88-Jährige, der bisher im Maßnahmenvollzug untergebracht war, könnte bald in den Normalvollzug verlegt werden. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Psychiatrische Gutachten
Die Entscheidung des Gerichts beruht auf einem Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner. Dieses attestiert Fritzl aufgrund von Demenz, dass die Unterbringungsvoraussetzungen für den Maßnahmenvollzug nicht mehr vorliegen. Der Dreiersenat folgte diesem Gutachten und befand ebenfalls, dass Fritzl nicht mehr gefährlich ist.
Verteidigerin
Astrid Wagner, die Verteidigerin von Fritzl, sprach in Bezug auf die Gerichtsentscheidung von einem „Teilerfolg“. Ihr Mandant sei „sehr gerührt“ und zeige ein starkes Unrechtsbewusstsein. „Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat, er hat auch den Akt in der Zelle und er hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt. Er ist ein Mensch, der absolut zutiefst voller Reue ist“, so Wagner.
Beschwerde an Oberlandesgericht
Die Staatsanwaltschaft hat nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Sollte sie dies tun, wäre eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien möglich. Unabhängig davon plant Wagner, sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung von Fritzl einzusetzen und entsprechende Anträge zu stellen.
Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt Fritzl weiterhin im Maßnahmenvollzug. Das Medieninteresse an dem Fall war sowohl national als auch international groß. „Ich habe zwei Tage fast nur durchtelefoniert“, berichtet Gerichtssprecher Ferdinand Schuster. Trotz der Intensität der Berichterstattung war es laut Schuster nicht der größte Andrang in den vergangenen zehn Jahren. Astrid Wagner wird sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung von Fritzl einsetzen.
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