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Kündigung

Gehörlose Frau verliert ihre Wohnung, weil sie zu laut Sex hat

(FOTO: iStock)

In Halle an der Saale steht eine gehörlose Frau, Sindy K., im Mittelpunkt eines juristischen Konflikts. Nach Beschwerden von Nachbarn über ihr angeblich lautes sexuelles Verhalten wurde ihr Mietvertrag gekündigt. Der Fall hat nun das Gericht erreicht.

Die 37-jährige Sindy K. aus Halle an der Saale ist gehörlos, doch ihre Nachbarn behaupten, sie sehr gut hören zu können. Der Grund: Beschwerden über ihr angeblich „zu lautes Liebesspiel“. Dieser Konflikt hat nun zu einer bedeutenden Entscheidung geführt: Die Kündigung ihres Mietvertrags.

Laut Berichten der BILD, die per SMS mit Sindy K. kommuniziert hat, haben sich zwei Nachbarn aus dem Gebäude, in dem sie wohnte, beim Vermieter über die Störung der „Ruhe und Ordnung“ im Haus beschwert. Als Reaktion auf diese Beschwerden hat die „Hallesche Wohnungsgesellschaft (HWG)“, der Vermieter von Sindy K., zunächst eine Verwarnung ausgesprochen und schließlich eine außerordentliche Kündigung „wegen ständiger Störung der Ruhe im Haus“ ausgesprochen.

Der Fall landete vor Gericht, wo Sindy K. in einem Zivilverfahren gegen den Vermieter HWG verlor. Sie muss nun die Wohnung, in der sie seit 2015 lebt, verlassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und Sindy K. hat das Recht, Berufung einzulegen.

Die Nachbarn von Sindy K. präsentierten vor Gericht eine „pedantische Aufzeichnung“, in der sogar die Kennzeichen der Fahrzeuge der Besucher der jungen Frau notiert wurden. Diese Besucher kamen angeblich aus verschiedenen Städten wie Celle, Düsseldorf, Hamburg, Harz und Senftenberg.

Das Gericht bestätigte die Kündigung des Mietvertrags von Sindy K. für ihre Zweizimmerwohnung im Erdgeschoss. Ein Gerichtssprecher bestätigte das Urteil und wies darauf hin, dass der „vierwöchige Berufungszeitraum“ läuft, in dem Sindy K. das Recht hat, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen.