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GASTKOLUMNE

Gemeinsam leben in Österreich

Familienzusammenführung
(FOTO: Magistratsabteilung 35)

Jährlich werden in Wien rund 5.000 Erstanträge auf Familienzusammenführung gestellt. Doch Familienzusammenführung ist nicht gleich Familienzusammenführung. Je nach Verwandtschaftsgrad oder Staatsangehörigkeit der zusammenführenden Person, die bereits in Österreich ist, gibt es unterschiedliche Aufenthaltstitel.

Zu den häufigsten erteilten Titeln der Familienzusammenführung zählen die „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“ und der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“.
Während der Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ dann erteilt wird, wenn die zusammenführende Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, erhalten Familienangehörige von Personen aus Drittstaaten die sogenannte „Rot-Weiß-Rot-Karte plus“. Beide Aufenthaltstitel können von EhepartnerInnen, gleichgeschlechtlichen PartnerInnen (die Personen müssen über 21 Jahre alt sein) und minderjährigen Kindern beantragt werden. Alle weiteren Angehörigen wie Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern, aber auch LebenspartnerInnen, sofern sie in einer dauerhaften Beziehung mit der zusammenführenden Person leben, beantragen eine „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“. Dieser Aufenthaltstitel darf allerdings nur unter bestimmten Umständen erteilt werden.

Bevor Sie einen Antrag stellen, lesen Sie bitte sorgfältig die Informationen auf unseren Internetseiten oder informieren Sie sich bei einer der zahlreichen Beratungseinrichtungen.
Je gründlicher Ihr Antrag vorbereitet ist, desto rascher kann das Verfahren abgeschlossen werden und kann der Aufenthaltstitel erteilt werden.

Autor: Mag. Werner Sedlak, MA ist Abteilungsleiter der MA 35 – Einwanderung und Staatsbürgerschaft