Die EU-Unterhändler haben sich in Brüssel auf eine weitreichende Lockerung der Gentechnik-Vorschriften geeinigt. Künftig sollen bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel von den bisher strengen Regelungen ausgenommen werden.
Die Vereinbarung betrifft vor allem die sogenannten Neuen Genomischen Techniken (NGT), bei denen gezielte Eingriffe – etwa durch die Gen-Schere Crispr-Cas – vorgenommen werden, die nach Auffassung der EU-Kommission lediglich herkömmliche Züchtungsprozesse beschleunigen.
Der ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass diese Produkte nur noch auf dem Saatgut als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden müssen. Zudem sollen die bislang obligatorischen und kostenintensiven Umweltprüfungen vor der Marktzulassung entfallen. Diese Prüfverfahren haben sich in der Vergangenheit als so zeit- und kostenaufwendig erwiesen, dass sie häufig wirtschaftlich nicht rentabel waren. Die Neuregelung muss noch vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten formell bestätigt werden, was nach einer Einigung der Unterhändler jedoch in der Regel als Formsache gilt.
Erhoffte Vorteile
Befürworter der Regeländerung erhoffen sich davon die Entwicklung neuer Pflanzensorten mit höheren Erträgen, besserer Klimaresistenz, höherem Nährstoffgehalt und geringerem Düngemittelbedarf. Wissenschaftler rechnen zudem mit Erleichterungen für die Forschung durch den Abbau regulatorischer Hürden. Da in anderen Weltregionen bereits weniger strenge Vorschriften gelten, versprechen sich Vertreter von Parlament und Mitgliedstaaten auch Wettbewerbsvorteile für europäische Landwirte. Im Agrarsektor stießen die Vorschläge daher auf positive Resonanz.
Kritische Stimmen fordern hingegen, dass Verbrauchern die Wahlfreiheit erhalten bleiben sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten. Besonders skeptisch äußerten sich österreichische EU-Abgeordnete: Bei der Abstimmung zur Parlamentsposition in der vergangenen Legislaturperiode hatten die anwesenden österreichischen Mandatare – mit Ausnahme der NEOS – geschlossen dagegen votiert. Auch der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte sich bei Ministertreffen konsequent für Wahlfreiheit und Kennzeichnungspflicht eingesetzt. Er hatte Bedenken geäußert, dass die ursprünglichen Kommissionsvorschläge Großkonzerne begünstigen und die kleinstrukturierte Land- und Saatgutwirtschaft gefährden könnten.
Weitere Regelungen
Der nun vereinbarte Entwurf enthält zudem gelockerte Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit gentechnisch veränderter Pflanzen auf Feldern sowie Regelungen zur Patentierbarkeit der Technologien. Die ökologische Landwirtschaft soll auch künftig gentechnikfrei bleiben. Allerdings soll laut Parlament ein „technisch unvermeidbares Vorhandensein“ von Gentechnik keinen Verstoß darstellen.
Für weitreichendere genetische Eingriffe – etwa wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden, wie beispielsweise Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze – sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.