Ab sofort kann das Smartphone über die „Meine SV-App“ als E-Card-Lesegerät verwendet werden.
Mit der Einführung der „Meine SV-App“ können Smartphones nun als E-Card-Lesegeräte im österreichischen Gesundheitssystem verwendet werden. Diese innovative Funktion ermöglicht es Versicherten, ihren Ärzten den Zugriff auf die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) zu gewähren. Dadurch werden unter anderem Hausbesuche, Besuche in Pflege- und Altersheimen sowie telemedizinische Behandlungen deutlich erleichtert. Das Projekt wurde vom Dachverband der Sozialversicherungen gemeinsam mit der Österreichischen Ärztekammer im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.
Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, und Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, bezeichneten diese Entwicklung als einen bedeutenden Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems. Lehner hob die erhöhte Flexibilität und die damit verbundenen Vorteile für die Patientinnen und Patienten hervor, während Wutscher die kosteneffiziente Umsetzung und die erfolgreiche Zusammenarbeit betonte.
NFC-Funktion ist Voraussetzung
Das Projekt wurde im Februar dieses Jahres mit einem Budget von 600.000 Euro gestartet. Zu Beginn lag der Fokus auf der Verbesserung der Pflege und insbesondere der Medikamentenversorgung. Die Lösung bestand in der Nutzung der NFC-Fähigkeiten der E-Card. Nach einer erfolgreichen Pilotphase, die wöchentlich rund 400 Anwendungen umfasste, sind nun alle an das E-Card-System gebundenen Ärzte verfügbar, während Wahlärzte nicht durchgehend eingebunden sind.
Zugangsvoraussetzungen und Datenschutz
Für die Nutzung dieser Neuerung sind ein NFC-fähiges Smartphone, eine NFC-fähige E-Card sowie die „Meine SV-App“ erforderlich. Die E-Berechtigung gewährt dem ausgewählten medizinischen Personal denselben Zugang zu ELGA, als ob die E-Card direkt in der Praxis verwendet würde. Mediziner können 90 Tage lang auf E-Medikation und E-Befunde sowie 28 Tage auf den E-Impfpass zugreifen. Die verschriebenen Medikamente können außerdem in der E-Medikation gespeichert werden. Die Datenübertragung erfolgt über eine End-to-End-Verschlüsselung, die eine hohe Datensicherheit gewährleistet.
Lehner erklärte, dass Versicherte die App öffnen und den Arzt oder die Ärztin über die Postleitzahl auswählen müssen. Anschließend wird die E-Card an die Rückseite des Smartphones gehalten, wodurch die Berechtigung erteilt wird. Dieser Vorgang erfolgt ohne die Übertragung von Gesundheitsdaten; lediglich die SV- und Kennnummer werden sicher übermittelt. Versicherte haben zudem die Möglichkeit nachzuvollziehen, wer wann auf die ELGA zugegriffen hat.
Wutscher betonte die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der Sozialversicherung und der Ärzteschaft. Die einfache und effektive Nutzung des Programms erleichtert den ärztlichen Alltag erheblich und verbessert gleichzeitig den Service für Patientinnen und Patienten. Laut Wutscher sind die bisherigen Rückmeldungen aus der Testphase überwiegend positiv, mit nur wenigen Verbesserungsvorschlägen. Dies deutet auf einen erfolgreichen Praxisalltag hin, der durch diese Innovation im Gesundheitssystem unterstützt wird.
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