Österreich zieht die Altersgrenze nach oben: Ab 2025 dürfen nur noch Volljährige heiraten. Die Reform verbietet zudem Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad.
Die türkis-rot-pinke Bundesregierung setzt einen Schlussstrich unter Eheschließungen von Minderjährigen in Österreich. Ein umfassendes Gesetzespaket, das noch vor dem Sommer dem Parlament vorgelegt werden soll, verbietet künftig Eheschließungen unter 18 Jahren vollständig. Gleichzeitig werden auch Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad – etwa zwischen Cousin und Cousine – untersagt. Die Neuregelung soll ab August 2025 in Kraft treten.
Nach aktueller Rechtslage können Jugendliche ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern und gerichtlicher Genehmigung heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen. Bei volljährigen Partnern erfolgt diese Genehmigung derzeit nahezu automatisch ohne inhaltliche Prüfung. Selbst bei elterlichem Widerspruch kann das Gericht deren Zustimmung ersetzen, sofern keine triftigen Gründe dagegensprechen. Diese Ausnahmeregelungen werden mit der Reform komplett gestrichen.
Die Gesetzesnovelle umfasst zudem ein Eheverbot für Verwandtschaftsverhältnisse bis zum vierten Grad, wodurch beispielsweise Verbindungen zwischen Cousins und Cousinen oder zwischen Onkel und Nichte künftig ausgeschlossen sind. Neu ist auch die Wiedereinführung des Klagerechts für Staatsanwaltschaften, die bei fehlender Ehefähigkeit auf Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft drängen können. Ein nahezu identischer Gesetzesentwurf war bereits von der Vorgängerregierung aus ÖVP und Grünen ausgearbeitet, jedoch nicht mehr umgesetzt worden.
⇢ Koalition verbietet Heiraten für Unter-18-Jährige und Cousins
Ausländische Ehen
Um zu verhindern, dass im Ausland nach Scharia-Recht geschlossene Ehen automatisch in Österreich anerkannt werden, plant die Regierung bis Jahresende eine Anpassung des Internationalen Privatrechtsgesetzes. Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bezeichnete dies als „ganz entscheidenden Schritt“ zur Verhinderung von Kinderehen. Künftig soll nicht mehr die Staatsbürgerschaft, sondern der „gewöhnliche Aufenthalt“ in Österreich als maßgebliches Kriterium gelten. Dies betrifft laut Ministeriumsangaben insbesondere Kinderehen, Zwangsehen oder polygame Verbindungen.
Für gleichgeschlechtliche Paare bringt die Reform ebenfalls Verbesserungen: Wenn eine Partnerschaft im Herkunftsland eines Partners nicht anerkannt wird, soll künftig österreichisches Recht zur Anwendung kommen – etwa bei Adoptionsverfahren oder im Behördenverkehr. Diese Regelung zielt besonders auf binationale Paare ab, bei denen ein Partner keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Schutz Jugendlicher
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) erläuterte die Beweggründe für die Reform am Mittwoch vor dem Ministerrat: Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren sollten sich vorrangig auf ihre schulische und berufliche Ausbildung konzentrieren können, statt vorzeitig die mit einer Eheschließung verbundenen Verpflichtungen einzugehen. Die Ministerin verwies zudem auf den Zusammenhang zwischen frühen Eheschließungen und äußerem Druck.
„Je früher eine Ehe eingegangen wird, desto mehr ist das mit Druck und Zwang verbunden“, betonte Sporrer mit Blick auf familiäre Einflussnahme in solchen Fällen.
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