Die Finanzpolizei hat in einem Wiener Pop-up-Shop für „Labubu“-Plüschtiere mehrfache Verstöße gegen Arbeits- und Steuerrecht aufgedeckt. Die Behörde wurde nach einer Anzeige des Marktamts aktiv, wobei neben arbeitsrechtlichen Vergehen auch der Verdacht auf den Verkauf gefälschter Produkte im Raum steht.
Bei der Kontrolle des zweistöckigen Geschäftslokals in Wien-Innere Stadt trafen die Beamten zunächst nur einen pakistanischen Mitarbeiter an. Dieser verfügte zwar über eine geringfügige Anmeldung bei der Sozialversicherung, jedoch nicht über die erforderliche Beschäftigungsbewilligung. Parallel dazu stellten die Behörden zwei weitere Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz fest, während das Marktamt das Geschäft einer eigenen Prüfung unterzog.
Millionen-Trend mit Fälschungsproblem
Die Labubu-Plüschtiere stammen vom chinesischen Künstler Kasing Lung und werden seit 2019 exklusiv von der Firma Pop Mart als „Blindbox“-Figuren weltweit vertrieben. Mit dem wachsenden Hype sind jedoch zahlreiche Fälschungen unter dem Namen „Lafufu“ aufgetaucht, die besonders auf Online-Plattformen kursieren. In Wien ist der Trend um die Originale und die Problematik der Imitate seit 2024 stark präsent, wobei sich Kopien vor allem in Verpackungsdetails und Materialqualität vom Original unterscheiden.
Laufender Verkaufsbetrieb
Weder der später eingetroffene Shop-Manager noch der Geschäftsführer konnten den Kontrollorganen Arbeitszeitaufzeichnungen vorlegen. Besonders auffällig: Während der behördlichen Überprüfung lief der Verkaufsbetrieb ungehindert weiter, wobei Rechnungen erst auf ausdrückliche Nachfrage der Kunden ausgestellt wurden. Die verwendete Registrierkasse war nicht ordnungsgemäß über FinanzOnline registriert – trotz eines dokumentierten Augustumsatzes von 43.000 Euro, der dem Finanzamt bislang nicht gemeldet worden war.
📍 Ort des Geschehens
Erhebliche Strafen
Die Konsequenzen für die Betreiber sind erheblich: Mehrere Strafanzeigen wurden bei der Bezirksverwaltungsbehörde eingebracht. Allein für die arbeitsrechtlichen Verstöße werden Strafen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro fällig. Zusätzlich drohen weitere steuerrechtliche Ermittlungen und Anzeigen bei der Finanzstrafbehörde wegen der Registrierkassenverstöße, die mit Geldstrafen bis zu 15.000 Euro geahndet werden können.
Finanzminister Magnus Brunner nimmt in diesem Zusammenhang eine klare Position ein: „Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen ehrlichen Steuerzahlerinnen und allen ehrlichen Steuerzahlern. Toleranz gegenüber Steuerbetrug können wir uns nicht leisten. Auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht nicht. Egal, ob es sich um große oder kleinere Fälle dreht – niemand darf sich aus seinen Steuerpflichten davonstehlen.“
Hinsichtlich der Fälschungsvorwürfe stehen weitere Untersuchungen noch aus.