Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Arbeiterkammer

Installateur entlassen – wegen zwei Tagen Krankenstand

Installateur entlassen – wegen zwei Tagen Krankenstand
Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat ihm geholfen. (FOTO: iStock/ NordicMoonlight, Arbeiterkammer)
2 Min. Lesezeit |

Erst eine Reinigungskraft, jetzt ein Installateur: Im Weinviertel häufen sich fragwürdige Kündigungen während des Krankenstands. Die Arbeiterkammer schlägt Alarm.

Erneut sorgt ein Fall von Kündigung während des Krankenstands für Aufsehen im Weinviertel – diesmal in der Branche der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker. Die Situation erinnert an einen ähnlichen Vorfall, der sich erst vor wenigen Wochen ereignete: Eine Reinigungskraft aus dem niederösterreichischen Bezirk Mistelbach meldete sich im Sommer 2024 krank und erhielt noch während ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Kündigungsschreiben. Dabei missachtete der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen.

In der Folge wurde die Mitarbeiterin ohne Begründung von der Österreichischen Gesundheitskasse abgemeldet und erhielt für das gesamte Jahr 2024 keine Lohnabrechnung. Die Arbeiterkammer setzte sich erfolgreich für die Frau ein und erkämpfte 6.260 Euro, die ihr nach Gesetz und Kollektivvertrag zustanden.

Erneuter Rechtsbruch

Nun hat es einen jungen Installateur aus derselben Region getroffen. Nach seiner Krankmeldung forderte der Arbeitgeber nur zwei Tage später die Rückgabe der Arbeitskleidung – zu diesem Zeitpunkt war der Mitarbeiter bereits rückwirkend abgemeldet worden.

Die Arbeiterkammer Niederösterreich, die den Fall nun publik machte, bezeichnet das Vorgehen als „fristlose Entlassung, ohne jede rechtliche Grundlage“. Der verunsicherte Facharbeiter wandte sich daraufhin an die AK Niederösterreich, die nach eingehender Prüfung die Unrechtmäßigkeit der Entlassung feststellte.

Die Interessenvertretung forderte sämtliche ausstehenden Ansprüche ein und sicherte dem Betroffenen mehr als 9.200 Euro.

Rudolf Westermayer, Leiter der AK-Bezirksstelle Mistelbach, kommentiert: „So geht man mit Beschäftigten nicht um. Gut, dass er sich an uns gewandt hat – wir konnten schnell helfen.“

Kein Einzelfall: Beschwerden nehmen zu

Diese Fälle im Weinviertel scheinen Teil eines größeren Trends zu sein. Laut Angaben der Arbeiterkammer Niederösterreich ist die Zahl der Beschwerden wegen Kündigungen im Krankenstand in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, wobei insbesondere im Weinviertel eine Häufung solcher Fälle registriert wurde.

Arbeitsrechtsexperten betonen, dass eine Kündigung während des Krankenstands zwar grundsätzlich zulässig ist, jedoch die gesetzlichen Kündigungsfristen und alle arbeitsrechtlichen Vorgaben strikt einzuhalten sind. Andernfalls drohen dem Arbeitgeber Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen – wie die beiden aktuellen Fälle eindrucksvoll belegen.