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OGH

IS-Mädchen: Mutter verliert Klage gegen Österreich

Samra-Sabina-IS-Mädchen-Wien
(FOTO: zVg.)

Die Mutter von Sabina S., einem der Mädchen, die sich 2014 dem IS angeschlossen haben sollen und nun zurückkehren wollen (KOSMO berichtete), verklagte die Republik.

Vor vier Jahren reiste die Wienerin mit bosnischen Wurzeln, Sabina S. in den Krieg nach Syrien, wo sie sich der IS angeschlossen haben soll. Am 10. April 2014 verschwand die damals 15-Jährige zusammen mit ihrer Freundin Samra K. Über die Türkei gelangen sie schließlich an ihr Ziel.

Die Mutter ist der Meinung, dass die Grenzpolizisten damals reagieren und die jungen Mädchen nicht ausreisen lassen dürfen. (KOSMO berichtete) Ihr Anwalt war ebenfalls der Meinung, dass die Beamten feststellen hätten müssen, ob Sabina und Samra „nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten das Land verlassen“. Die Republik warf bisher alle Vorwürfe zurück und erklärte, dass es Minderjährigen grundsätzlich nicht verboten sei, freiwillig das Land zu verlassen.

Klage abgewiesen
Der Oberste Gerichtshof wies die Klage und Revision der Mutter von Sabina S. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass sich Grenzschutzbeamte nach dem Schengen-Gesetz bei Minderjährigen ohne Begleitung durch eingehende Kontrolle der Reisedokumente und Reisebelege darüber vergewissern, dass die Minderjährigen das Staatsgebiet nicht gegen den Willen der Sorgeberechtigten verlassen.

Im Falle der damals 15-Jährigen Sabina S. war für die Grenzbeamten entscheidend, dass die Minderjährige über einen Reisepass inklusive erforderlichem Visum für die Ausreise verfügte. Dieses wurde als Indiz ist für das Einverständnis der Sorgeberichtigten gewertet.