Start Politik
ZWEITE WELLE

Jetzt kommt der totale Lockdown: Das sind alle Einschränkungen

(FOTO: Bundeskanzleramt/Andy Wenzel, iStockphoto)

Der Teil-Lockdown, der vor 12 Tagen in Kraft getreten ist, reicht nicht aus um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Bis zum 6. Dezember kommt jetzt der totale Lockdown.

„Es wird einen zweiten Lockdown wie im Frühling geben. Es ist das einzige verlässliche Mittel, um die steigenden Infektionszahlen „, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz bei der heutigen Pressekonferenz mit Gesundheitsminister Rudi Anschober und Vizekanzler Werner Kogler. Demnach tritt ab Dienstag eine klare Verschärfung der meisten Maßnahmen in Kraft. Diese gelten ab 17. November.

Wie hart der Lockdown ist, sagt auch die Tatsache, dass alle Schulen am Dienstaggeschlossen werden sollen.

Nachschärfen bis zum Lockdown
„Wir müssen nachschärfen“, so Kurz. Der Grund sei die immer kritischer werdende Situation mit den Intensivbetten in den Spitälern einerseits und andererseits die nicht sinkende Zahl an Infektionen. 7.000 waren es zuletzt täglich. Besonders kritisch sei die Situation in manchen Bundesländern, so in Kärnten und Vorarlberg, wo die Zahl der Infektionen exponentiell steigt.

„Es ist unangenehm. Ja, es ist eine Zumutung. Aber es ist notwendig. Nur so können wir die Leben unserer Familienangehörigen, Freunde und Mitmenschen retten“, so Kogler bei der Lockdown-Pressekonferenz. (FOTO: Facebook-Screenshot/Werner Kogler)

Vorbild Israel
„Ja, es ist eine Zumutung. Aber wir müssen uns bewusst sein, dass wir hiermit alle – indem wir uns an die Maßnahmen halten – das Leben unsere Freunde, Onkels, Tanten und anderen retten“, sagte Vizekanzler Werner Kogler.

Als Beispiel für einen erfolgreichen Lockdown, an dem man sich bei den neuen Maßnahmen orientiert, wurde von Bundeskanzler Kurz Israel genannt. Dort habe man innerhalb weniger Wochen die Zahl der täglichen Infektionen von 9.000 auf 2.000 senken können, indem man einen mehrwöchigen Lockdown eingeführt hat.

Ganztätige Ausgangsbeschränkung
„Jeder soziale Kontakt ist einer zu viel. Verbringen sie ihre Freizeit mit Menschen, mit denen sie leben. Und wenn sie alleine leben, definieren sie eine Person mit der sie auch in physischen Kontakt sind“, sagte Kurz zu der Ausgangsbeschränkung, die er mit den Maßnahmen im Frühling verglich.

„Beine vertreten ist ok“
Ausnahmen für Ausgangsbeschränkungen sind berufliche Pflichten, Grundbedürfnisse und alle Aktivitäten, mit denen man andere Menschen pflegend oder unterstützend hilft. „Beine vertreten“ sei aber noch in Ordnung, ebenso wie individueller Outdoor-Sport.

Im Moment sind leider keine Umfragen verfügbar.

Nur noch Lebenspartner und Angehörige
Die Verordnung tritt ab Dienstag 0.00 Uhr in Kraft und wird voraussichtlich bis 6. Dezember, 24.00 Uhr, in Kraft sein. Abgesehen von den Angehörigen im Haushalt darf man laut derzeit bekannten Infos für die Zeit des zweiten Lockdowns künftig nur noch den Lebenspartner, „einzelne engste“ Angehörige bzw. „einzelne wichtige Bezugspersonen“ treffen.

Notwendige Grundbedürfnisse
Unter die “notwendigen Grundbedürfnisse” die Versorgung mit Lebensmitteln (Einkäufe) und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Der Gang in die Kirche oder Moschee bleibt scheinbar weiterhin erlaubt: So seien Wege zur Deckung des Wohnbedrüfnisses sowie religiöse Gründe auch von den Ausnahmen umfasst. 

Auch die Tierversorgung findet explizit Erwähnung, womit wohl nicht nur Gassi gehen mit dem Hund gemeint ist. 

Sport weiterhin möglich – aber im Freien
Erlaubt bleiben berufliche Tätigkeiten sowie Ausbildungen, falls diese unbedingt erforderlich sind. Klar ist auch, dass man den Wohnbereich für Behörden- oder Gerichtsgänge verlassen darf. Sport ist möglich, allerdings nur im Freien. Eislaufplätze, Leichtathletikanlagen und ähnliche Sportstätten bleiben geschlossen. 

Friseure müssen schließen
Vom Lockdown betroffen sind körpernahe Dienstleistungen, unter anderem Friseure. Grundsätzlich gilt: Überall wo es möglich ist, soll eine Umstellung auf Homeoffice passieren.

Offen bleiben Apotheke, Drogerien, Trafiken, Banken- und Postfilialen. Ausgenommen sind ebenfalls Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Abfallentsorger sowie Fahrrad- und Kfz-Werkstätten.

Ein Besuch pro Woche im Spital
Zur Umstellung kommt es auch in den heimischen Krankenhäusern: Pro Woche und Patient soll nur ein Besuch pro Woche noch möglich sein. Und das auch nur, wenn der Patient oder die Patientin mehr als sieben Tage im Krankenhaus aufgenommen wird. Schwangere dürfen auf die Begleitung von einer Person zählen. Die gleichen Regeln gelten auch für Minderjährige. 

Mitarbeiter in Spitälern müssen künftig einmal pro Woche einen Antigen- oder einen molekularbiologischen Test machen. Ist dieser positiv, können diese dann im Einsatz bleiben wenn mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vorliegt. 

Schulen und Kindergärten schließen
Bis 6. Dezember bleiben trotz heftigen Debatten und verschiedenen Meinungen auch die Schulen geschlossen. Alle Schulen werden laut der Entscheidung des Bildungsministeriums auf Fernunterricht umstellen. Ebenfalls von Schließungen betroffen sind Kindergärten.