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Amtsmissbrauch?

Justiz erschüttert: Alma Zadic wird angezeigt!

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(FOTOS: Facebook/Alma Zadić)

Die grüne Justizministerin Alma Zadic steht unter Verdacht des Amtsmissbrauchs. Die Vorwürfe resultieren aus einer Weisung, die eine Untersuchungshaft gegen eine Aktivistin der Klimabewegung verhindert haben soll. Nun hat die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) die Aufgabe, den Sachverhalt zu prüfen.

Im Zentrum der Kontroverse steht Anja Windl, eine Aktivistin der Klimabewegung, die durch ihre Protestaktionen auf sich aufmerksam gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft beantragt, da sie Windl schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr vorwarf. Doch dieser Antrag wurde vom Landesgericht abgewiesen. Die Staatsanwaltschaft wollte gegen diese Entscheidung Beschwerde einlegen, wurde jedoch durch eine Weisung des Justizministeriums daran gehindert. Die Begründung des Ministeriums lautete: „Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.“

Wolfgang Pöltl, ein Student der Rechtswissenschaften, hat daraufhin eine Sachverhaltsdarstellung abgegeben. Er stellt die Frage: „Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die ‚Nichtverhängung der U-Haft‘ per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte?“ Für Pöltl ist es „geradezu abenteuerlich“, dass das Justizministerium über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden entscheidet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlässt.

Pöltl verweist auf das Strafgesetzbuch und eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, die seiner Meinung nach auch für die Klimaaktivistin gelten sollte: „Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinne des § 105 StGB), weil unter Gewalt nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist.“

Vorwürfe untersucht

Er zieht einen direkten Vergleich zwischen den Protestaktionen der Klimaaktivistinnen und der erwähnten Gerichtsentscheidung: „Wo ist der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen)? Das ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich auch mir nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden.“

Die Untersuchung der Vorwürfe gegen Justizministerin Zadic liegt nun in den Händen der WKStA. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen sich aus den Anschuldigungen ergeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.