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Medienrechtsreform

Justizministerin plant neue Regeln für Social-Media-Kommentare

Justizministerin plant neue Regeln für Social-Media-Kommentare
(FOTO: EPA / OLIVIER HOSLET)
3 Min. Lesezeit |

Ein fremder Kommentar, tausende Euro Kosten – und das, ohne davon gewusst zu haben. Österreichs Medienrecht steht vor einer Kehrtwende.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat neue Regelungen für den Umgang mit beleidigenden Kommentaren in sozialen Netzwerken in Aussicht gestellt. Zuvor hatte der Koalitionspartner Neos eine Reform des Medienrechts eingefordert: Social-Media-Nutzer sollten demnach künftig nicht mehr für beleidigende Kommentare anderer Personen unter ihren Beiträgen zur Verantwortung gezogen werden können. Sporrers Vorschlag geht in dieselbe Richtung: Konkret sollen Seitenbetreiber zunächst aufgefordert werden müssen, das betreffende Posting zu entfernen.

Nach geltendem Recht können Personen bereits dann haftbar gemacht werden, wenn ein Dritter einen beleidigenden Kommentar unter ihrem Beitrag hinterlässt – selbst dann, wenn sie diesen Kommentar nie zur Kenntnis genommen haben. Mehrere solcher Fälle haben zuletzt für mediales Aufsehen gesorgt. Laut Neos können die Verfahrenskosten pro Kommentar rasch auf 2.000 Euro ansteigen.

Besonders betroffen seien Medienunternehmen, Journalistinnen und Journalisten sowie öffentliche Personen, aber auch Privatpersonen. Als Reaktion darauf würden viele die Kommentarfunktion deaktivieren – mit negativen Folgen für den demokratischen Diskurs.

Neos fordern Reform

„Das Ziel ist, Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie tatsächlich liegt“, hatte Neos-Justizsprecherin Sophie Wotschke zuvor zur APA gesagt und rasche Gespräche mit den Koalitionspartnern ÖVP und SPÖ angekündigt. „Hass im Netz muss konsequent verfolgt werden. Wer andere beleidigt, bedroht oder verleumdet, muss bestraft werden“, betonte Wotschke. „Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, geht völlig an diesem Ziel vorbei.“

Wotschke sprach sich für eine rasche Reparatur aus, die aktuelle Gesetzeslage sei „sachlich nicht rechtfertigbar“. Ziel sei eine moderne und ausgewogene Regelung, die Hass im Netz wirksam bekämpfe und gleichzeitig Rechtssicherheit schaffe.

Die Neos brachten dazu mehrere konkrete Ansätze ins Gespräch. Eine Möglichkeit sei die Einführung eines sogenannten Notice-and-Takedown-Prinzips für Kommentare Dritter: Nutzer würden damit nicht automatisch für fremde Inhalte haften, sondern wären lediglich verpflichtet, diese auf entsprechende Aufforderung hin zu löschen. Darüber hinaus stehe auch eine Reform des Kostenersatzes zur Diskussion, da die derzeit anfallenden Verfahrenskosten bestimmte Klagsmodelle begünstigten.

OGH zum Like-Urteil

In jüngerer Zeit erging zudem – wenngleich in einem etwas anderen Zusammenhang – eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu der Frage, ob das Liken von Beiträgen Dritter in sozialen Netzwerken rechtliche Konsequenzen haben kann. Dem Fall lag zugrunde, dass ein Nutzer unter das Facebook-Posting eines Familienfotos eine beleidigende Äußerung hinterlassen hatte. Ein weiterer Nutzer versah diesen Kommentar mit einem Like und wurde daraufhin vom Inhaber des Accounts, einem Publizisten, zivilrechtlich wegen Ehrenbeleidigung geklagt.

Der OGH wies diesen Antrag jedoch ab. Ob ein Like tatsächlich den Tatbestand der Ehrenbeleidigung erfülle, hänge vom jeweiligen Kontext ab – also von der gelikten Äußerung selbst, dem Kommunikationsverlauf auf der Plattform sowie dem kulturellen Umfeld. Im konkreten Fall ging der OGH davon aus, dass das Like als „Ausdruck unspezifischer Antipathie gegenüber dem Kläger oder gegenüber dessen öffentlicher Zurschaustellung seines privaten Eheglücks“ aufgefasst wird – darin liege aber keine Ehrenbeleidigung.

Während der Frist zur Löschung sollen für Seitenbetreiber keine Kostenfolgen entstehen können, erläuterte Sporrer am Freitag gegenüber dem ORF. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befinde sich derzeit in der Finalisierung und solle den Koalitionspartnern „ehestmöglich“ zur Abstimmung übermittelt werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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