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Zurück auf den Balkan: AMS-Geld & Förderungen 2026 – der Rückkehrer-Guide

Zurück auf den Balkan: AMS-Geld & Förderungen 2026 – der Rückkehrer-Guide
Rückkehrer Guide 2026 - Drei Länder, drei völlig unterschiedliche Regelwerke (Foto: Kosmo)
19 Min. Lesezeit |

Drei Länder, drei völlig unterschiedliche Regelwerke. Wer von Österreich aus nach Kroatien zieht, kann sein Arbeitslosengeld einfach mitnehmen – aber nur, wenn er weiß, wie. Wer dagegen nach Bosnien oder Serbien geht, kann das nicht. Dafür bekommt er anderes Geld, das in Kroatien wiederum niemand zahlt. Die KOSMO-Redaktion hat sich durch die EU-Verordnungen, die bilateralen Abkommen Österreichs mit BiH und Serbien sowie die nationalen Rückkehrer-Programme gearbeitet. Außerdem haben wir alle Regeln, Fristen und Geldbeträge in einem Leitfaden zusammengeführt.

Das Wichtigste in Kürze

  • PDU2 ist ein EU-Formular vom AMS. Es überträgt das österreichische Arbeitslosengeld nach Kroatien oder in einen anderen EWR-Staat. Außerdem gilt es für drei Monate und lässt sich auf sechs Monate verlängern.
  • PDU1 bestätigt deine in Österreich gesammelten Versicherungs- und Beschäftigungszeiten. Zudem ist es Pflicht für die kroatische Rückkehrer-Förderung „Biram Hrvatsku“.
  • Wichtige Fristen: vier Wochen AMS-Vormerkung vor der Ausreise, sieben Tage Anmeldefrist beim kroatischen Arbeitsamt nach der Ausreise, 30 Tage Anmeldefrist beim Arbeitsamt in BiH oder Serbien.
  • Kroatien zahlt über „Biram Hrvatsku“ 7.000 Euro Pauschale und zusätzlich bis zu 20.000 Euro Förderung für Selbstständige – in Summe also bis zu 27.000 Euro.
  • Bosnien vergibt Förderungen über FMROI und MHRR, vor allem für Wohnbau, Landwirtschaft und kleines Gewerbe.
  • Serbien gewährt 70 Prozent Steuer- und Beitragsrabatt für fünf Jahre, falls man hochqualifiziert ist. Dazu gibt es Beratung und bis zu 7.000 Euro Zuschuss über die NGO Tačka povratka.
  • PDU2 funktioniert nicht in BiH oder Serbien – denn diese Länder gehören nicht zum EWR. Pensions- und Krankenversicherungsansprüche aus Österreich bleiben trotzdem über bilaterale Abkommen erhalten.

Warum so viele Rückkehrer:innen leer ausgehen

Jedes Jahr kehren mehrere zehntausend Menschen aus der Balkan-Diaspora in die alte Heimat zurück. Dabei verzichtet ein großer Teil von ihnen unbeabsichtigt auf Geld, das ihnen rechtlich zusteht. Denn niemand erklärt beim AMS-Termin in Wien oder Linz von sich aus, welche Ansprüche bei der Rückkehr auf den Balkan gelten. Außerdem sind die Regeln zwar klar geregelt – aber kompliziert verstreut: in EU-Verordnungen, bilateralen Abkommen und nationalen Förderprogrammen.

Dieser Artikel ändert das. Schritt für Schritt zeigen wir für die drei wichtigsten Zielländer der Balkan-Diaspora in Österreich – Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien –, welche Formulare nötig sind, welche Fristen tatsächlich gelten und wie viel Geld am Ende übrig bleibt.

Die wichtigste Trennlinie zuerst: Kroatien ist EU-Mitglied. Bosnien und Serbien sind es dagegen nicht. Genau das verändert alles.

Was ist der Unterschied zwischen EWR und Drittstaat?

Österreich gehört zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Innerhalb des EWR und der Schweiz gilt die EU-Verordnung 883/2004. Sie regelt, wie Arbeitslosengeld, Pensionen und Krankenversicherung über Grenzen hinweg funktionieren – einheitlich, mit klaren Formularen, ohne Ermessensspielraum.

Außerhalb des EWR gibt es diese Mechanik nicht. Stattdessen schließt Österreich bilaterale Abkommen mit einzelnen Drittstaaten ab. Allerdings sind diese Abkommen enger gefasst und oft komplizierter. Zudem schließen sie meistens genau das aus, was Auswanderer:innen am dringendsten brauchen würden: den freien Export des Arbeitslosengeldes.

In der Praxis heißt das:

  • Kroatien (EU/EWR): Die EU-Formulare PDU2 und PDU1 gelten in vollem Umfang. Daher kann das österreichische Arbeitslosengeld mitgenommen werden.
  • Bosnien-Herzegowina (Drittstaat): Es gibt zwar ein bilaterales Abkommen für Pension, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung – aber keinen PDU2-Export des Arbeitslosengeldes.
  • Serbien (Drittstaat): Ein bilaterales Abkommen besteht seit 1. Dezember 2012 – ebenfalls ohne PDU2.

Kann ich Arbeitslosengeld nach Bosnien oder Serbien mitnehmen?

Nein, nicht in vollem Umfang. Sobald man aus dem EWR ausreist, ruht der AMS-Bezug grundsätzlich. Allerdings gibt es eine Ausnahme: einen begründeten „Antrag auf Nachsicht vom Ruhen“ beim AMS. Damit lassen sich maximal drei Monate herausholen, jedoch nur in Ausnahmefällen, etwa für eine konkrete und nachweisbare Jobsuche.

Was ist PDU2? Das Arbeitslosengeld reist mit – aber nur nach Kroatien

Das Portable Document U2 (kurz PDU2, in Österreich auch „U2-Formular“) ist eine EU-Bescheinigung. Es teilt dem kroatischen Arbeitsamt (Hrvatski zavod za zapošljavanje, kurz HZZ) mit: Diese Person hat in Österreich Anspruch auf Arbeitslosengeld in dieser Höhe und für diese Dauer. Folglich zahlt das österreichische AMS weiter, während sie in Kroatien Arbeit sucht. Bezahlt wird vom AMS, gemeldet ist man beim HZZ. Außerdem bleibt der Krankenversicherungsschutz im EWR während dieser Zeit aufrecht.

Welche Voraussetzungen muss ich für das PDU2 erfüllen?

  1. Anspruch auf österreichisches Arbeitslosengeld. Konkret: 52 Wochen (364 Tage) Arbeit mit Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in den letzten 24 Monaten.
  2. Mindestens vier Wochen beim AMS gemeldet vor der Abreise. Zwar genehmigt das AMS in Ausnahmen auch frühere Ausreisen – aber Verlass darauf gibt es keinen.
  3. PDU2 wird vor der Ausreise beantragt. Denn wer ohne das Dokument geht, kann es nachträglich nicht mehr erwirken.
  4. Anmeldung beim HZZ innerhalb von sieben Tagen nach der Ausreise als arbeitssuchend.

Wie lange darf ich Arbeitslosengeld nach Kroatien mitnehmen?

Standard sind drei Monate. Auf Antrag verlängert sich der Bezug auf maximal sechs Monate. Bezahlt wird der österreichische Satz – also 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens, plus Familien- und Ergänzungsbeträge.

Damit liegt der Betrag in nahezu allen Fällen deutlich höher als die rein kroatische Arbeitslosenleistung (novčana naknada). Denn diese ist 2026 in den ersten 90 Tagen bei höchstens 1.014,30 Euro gedeckelt. Anschließend fällt sie auf 579,60 Euro und ab Tag 181 auf nur noch 507,15 Euro. Der Mindestbetrag liegt bei 429,38 Euro.

Was ist PDU1? Die Versicherungsjahre, schwarz auf weiß

Das zweite EU-Formular ist das PDU1 (früher E 301). Es bestätigt, wann man in Österreich Beiträge gezahlt hat, warum das letzte Arbeitsverhältnis endete und wie hoch das Bruttoeinkommen war.

Allerdings ist PDU1 kein Geldtransfer, sondern ein reines Anrechnungs-Dokument. Daher braucht man es immer dann, wenn die österreichischen Arbeitszeiten in einem anderen EU-Land für einen Anspruch herangezogen werden sollen. Das kommt zum Beispiel vor, wenn man in Kroatien zu kurz gearbeitet hat, um eigenständig Anspruch zu haben – die österreichischen Monate füllen dann die Lücke.

Außerdem verlangt das HZZ den Nachweis für das kroatische Rückkehrer-Programm „Biram Hrvatsku“ (deutsch: „Ich wähle Kroatien“). Konkret muss man belegen, dass man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate im Ausland gearbeitet hat. Dieser Nachweis läuft über das PDU1.

Kann ich PDU1 auch nachträglich beantragen?


Ja, denn anders als das PDU2 ist PDU1 auch nachträglich erhältlich. Außerdem kann man es per E-Mail über das eAMS-Konto auch aus dem Ausland nachfordern. Bequemer ist es trotzdem, das Formular gleich vor der Abreise mitzunehmen.

Was ist der Unterschied zwischen PDU1 und PDU2?


PDU2PDU1
ZweckÜbertrag des Arbeitslosengeldes ins EU-AuslandNachweis der Versicherungs- und Beschäftigungszeiten
Wer zahlt?AMS Österreich zahlt weiterniemand – es ist eine Bescheinigung
Wo beantragen?AMS, vor der AbreiseAMS, vor oder nach der Abreise
Frist im AuslandAnmeldung beim HZZ binnen 7 Tagenfür „Biram Hrvatsku“-Antrag rechtzeitig vorlegen
Dauer3 Monate, verlängerbar auf 6unbegrenzt gültig
Nachträglich möglich?neinja
Gilt in BiH/Serbien?nein – nur EWR + Schweizindirekt: ähnliche Bescheinigungen über bilaterales Abkommen

Kroatien: Was ist „Biram Hrvatsku“ und wie viel zahlt es?

Das kroatische Rückkehrer-Programm „Biram Hrvatsku – mobilnost radne snage“ (deutsch: „Ich wähle Kroatien – Arbeitskräftemobilität“) läuft 2026 weiter.

Die Eckdaten:

  • 7.000 Euro Einmalzahlung für Rückkehrer:innen aus dem EWR.
  • Bis zu 20.000 Euro zusätzlich für Selbstständige – kombinierbar mit der HZZ-Förderung für Existenzgründer. Damit kommen in Summe bis zu 27.000 Euro zusammen.
  • Wer aus einer entwickelteren Region in eine schwächer entwickelte umzieht, kann zusätzlich 3.500 Euro für innere Mobilität bekommen.

Wer hat 2026 Anspruch auf „Biram Hrvatsku“?

  • Kroatische Staatsbürgerschaft, Alter bis 60 Jahre.
  • Mindestens 12 Monate in den letzten 24 Monaten im EWR (oder einem in der Liste genannten Drittland) gearbeitet oder in einer Ausbildung gewesen.
  • Mindestens 12 Monate ununterbrochen im EWR gewohnt.
  • Rückkehrdatum (also Wohnsitz-Anmeldung in Kroatien oder Abmeldung im EWR) nach dem 1. Januar 2025.
  • Nach der Rückkehr zuerst beim HZZ arbeitslos melden, dann das Unternehmen gründen. Denn die Reihenfolge ist zwingend.
  • Gründung eines Einzelunternehmens (Obrt) oder einer Kapitalgesellschaft (d.o.o., entspricht der österreichischen GmbH) im Jahr 2025 oder 2026. Außerdem muss das Geschäft 24 Monate lang aktiv bleiben.

Welche Fristen gelten für die „Biram Hrvatsku“-Förderung?

  • Antrag: spätestens 30 Tage nach der Selbstständigmachung.
  • Programmlaufzeit 2026: bis 30. September 2026 oder bis die zugewiesenen Mittel ausgeschöpft sind. Wer spät kommt, kann daher leer ausgehen, auch wenn alle Voraussetzungen passen.

Bisher sind über 1.360 Menschen über „Biram Hrvatsku“ zurückgekehrt. Viele davon haben eigene Unternehmen gegründet – KOSMO hat darüber bereits in einem früheren Artikel berichtet.

Bosnien-Herzegowina: Welche Rechte und Förderungen gibt es bei der Rückkehr?

Bosnien ist kein EU-Mitglied. Daher fällt der EWR-Mechanismus mit PDU2 aus. Allerdings haben Österreich und BiH seit Jahrzehnten ein bilaterales Abkommen über Soziale Sicherheit, das Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung abdeckt. Hier geht es jedoch nicht um den Export von Arbeitslosengeld. Vielmehr regelt das Abkommen die Anrechnung von Versicherungszeiten und gegenseitige Anerkennung von Beitragszeiten.

Was bringt das Pensions-Abkommen mit BiH?

Die in Österreich erworbenen Pensionsversicherungsmonate werden in BiH angerechnet – und umgekehrt. Außerdem arbeiten die österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PV) und die bosnischen Träger direkt zusammen. Der Antrag wird grundsätzlich im Wohnsitzstaat gestellt. Wer also nach BiH zurückkehrt und später dort in Pension geht, beantragt sie in BiH – die österreichischen Zeiten werden mit eingerechnet. Wer dagegen in Österreich bleibt und Bosnien-Zeiten hat, läuft den umgekehrten Weg.

Wie funktioniert die Krankenversicherung bei Rückkehr nach BiH?

Wer eine österreichische Pension hat und dauerhaft in BiH lebt, bleibt grundsätzlich in der österreichischen Krankenversicherung versichert. Allerdings fällt auf eine zusätzliche bosnische Pensionsleistung ein Krankenversicherungsbeitrag von 6 Prozent an.

Was bringt das Abkommen für die Arbeitslosenversicherung?

Versicherungszeiten werden gegenseitig angerechnet, falls für einen Anspruch in einem der beiden Länder die innerstaatliche Anwartschaft fehlt. Konkret heißt das: Wer in BiH einen Antrag auf Arbeitslosenleistung stellen will und dort selbst nur kurze Beitragszeiten hat, kann die österreichischen Zeiten dazurechnen. Nachgewiesen wird das über die zuständige Bescheinigung von PV und AMS. Der österreichische Geldbezug wird damit aber nicht übertragen – das ist der entscheidende Punkt.

Wo muss ich mich bei der Rückkehr nach BiH anmelden?

  • Anmeldung beim bosnischen Arbeitsamt (Zavod za zapošljavanje) innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr. Damit ist man wieder im bosnischen Gesundheitssystem versichert – sofern man vor der Ausreise dort versichert war.
  • In der Föderation BiH meldet man sich beim kantonalen Zavod, in der Republika Srpska dagegen beim Zavod RS und seinen Filialen.
  • Außerdem helfen die Informations- und Beratungszentren (Centri za informisanje i savjetovanje, kurz CISO) – Außenstellen des Zavods an 16 Orten in ganz BiH. Sie unterstützen kostenlos bei Lebenslauf, Bewerbungen und Berufsorientierung.

Welche Rückkehrer-Förderungen gibt es in BiH?

  • Föderales Ministerium für Vertriebene und Flüchtlinge (FMROI) vergibt regelmäßig Ausschreibungen für nachhaltige Rückkehr, Wohn- und Hausbau-Beihilfen sowie Förderung für Selbstständige in der Landwirtschaft. Außerdem gibt es spezielle Programme für junge Familien aus dem Ausland.
  • Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge (MHRR) ist die zentrale staatliche Anlaufstelle für Diaspora-Beratung. Zudem hat es ein eigenes Rückkehrer-Handbuch (Priručnik za povratnike) veröffentlicht.
  • YERP-Programm der IOM richtet sich an junge Rückkehrer:innen bis 35. Außerdem unterstützt es mit Beratung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt.
  • Jährlich läuft eine einmalige Hilfe für Studierende, die in BiH zurückkommen – die Antragsfrist 2025/2026 endete am 30. Januar 2026.
  • Programm-Volumen der föderalen Regierung: rund 45,8 Millionen Konvertible Mark (etwa 23,4 Millionen Euro). Damit fördert die Regierung Wohnbau, Infrastruktur, Selbstständigkeit und kleine Existenzgründungen.

Eine vergleichbare 7.000-Euro-Pauschale wie in Kroatien gibt es in BiH allerdings nicht. Dafür sind die Förderungen kleinteiliger und sektorspezifisch – vor allem Landwirtschaft, Handwerk und kleines Gewerbe.

Serbien: Welche Vorteile haben Rückkehrer:innen aus Österreich?

Serbien fährt eine andere Strategie als Kroatien: keine einmalige Pauschalförderung, sondern dauerhafte Steuer- und Beitragsrabatte für hochqualifizierte Rückkehrer:innen. Außerdem gibt es ein Beratungs-Ökosystem rund um eine spezialisierte Nichtregierungsorganisation.

Wie funktioniert das Abkommen mit Serbien?

Das bilaterale Abkommen Österreich–Serbien ist seit 1. Dezember 2012 in Kraft. Es regelt Pension, Kranken- und Unfallversicherung. Versicherungszeiten in beiden Ländern werden zusammengezählt, falls die Mindestwartezeit allein in einem Land nicht reicht. Wer also in Österreich gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, verliert diese Zeiten nicht – sie zählen für die spätere Pension, egal wo der Antrag gestellt wird.

Allerdings gilt auch hier: kein PDU2-Export des Arbeitslosengeldes. Wer von Österreich nach Serbien zurückkehrt, meldet sich beim AMS ab. Anschließend beantragt er in Serbien gegebenenfalls beim serbischen Arbeitsamt (Nacionalna služba za zapošljavanje, kurz NSZ) eine eigene serbische Arbeitslosenleistung.

Wie hoch ist der Steuerrabatt für Rückkehrer:innen in Serbien?

Wer aus dem Ausland zurückkehrt und einen Arbeitsvertrag in Serbien abschließt, kann unter bestimmten Bedingungen einen Rabatt von 70 Prozent auf die Steuer- und Beitragsgrundlage bekommen. Außerdem läuft dieser Rabatt fünf Jahre lang. Das gilt vor allem für hochqualifizierte Rückkehrer:innen mit spezialisierten Skills, deren Bruttogehalt eine festgelegte Schwelle übersteigt.

Was bietet Tačka povratka?

Die Nichtregierungsorganisation Tačka povratka (deutsch: „Rückkehrpunkt“) ist Serbiens prominenteste Anlaufstelle für die Diaspora. Sie wurde in Kooperation mit dem UNDP und der serbischen Regierung aufgebaut. Außerdem bietet sie:

  • Beratung zu Steuer, Sozialversicherung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Anmeldung,
  • Vermittlung zu Mentoring-Programmen,
  • in Einzelfällen finanzielle Zuschüsse von bis zu 7.000 Euro für konkrete Geschäftsvorhaben.

Was ist Carta Serbica?

Zusätzlich hat Serbien das Programm Carta Serbica entwickelt. Es richtet sich an Menschen serbischer Herkunft, die keine serbische Staatsbürgerschaft haben – also klassisch für die Diaspora-Generation, die in Wien oder Graz aufgewachsen ist und nie einen serbischen Pass beantragt hat. Damit regelt Carta Serbica einen vereinfachten Aufenthalt, eine Arbeitserlaubnis und die Pensionsanmeldung – obwohl die Person den serbischen Pass nicht besitzt.

Was am Ende übrig bleibt: Gehälter und Mieten 2026

Förderungen sind das eine, der Alltag das andere. Die folgenden Zahlen basieren auf KOSMO-Recherchen für 2026. Allerdings sind es Durchschnitts- und Richtwerte, keine Garantien.

Wie hoch sind die Durchschnittsgehälter am Balkan 2026?

LandNetto-Durchschnitt 2026Lohnwachstum 2025
Bosnien-Herzegowinarund 850 Euro+16 %
Serbienrund 850 Euro+12 %
Kroatienrund 1.100 Euro+10 %
Österreich (Mindestlohn brutto)rund 1.850 Euroje nach Branche

Der Trend ist klar: Bosnien und Serbien wachsen schneller, holen aber langsam auf. Kroatien dagegen liegt durch den Euro-Beitritt und den EU-Binnenmarkt strukturell höher.

Wie viel kostet Wohnen in den Stadtzentren am Balkan?

StadtMiete (1–2 Zimmer Zentrum)
Sarajevo500–700 Euro
Belgrad450–650 Euro
Zagreb600–900 Euro
Wien900–1.400 Euro

Sarajevo-Zentrum war vor fünf Jahren noch etwa halb so teuer. Belgrad zieht ebenso an. Zagreb ist seit dem Euro-Beitritt ohnehin stark gestiegen. Damit ist die Schere zwischen Lohn und Miete am Balkan teils sogar enger geworden als in Wien.

Lohnt sich die Rückkehr finanziell?

Drei Szenarien, jeweils ohne Förderungen, vereinfacht dargestellt:

  • Lokaler Job in Bosnien: 850 € Lohn – 600 € Miete – 250 € Essen – 50 € Verkehr = –50 € am Monatsende.
  • Remote-Job in Euro aus Bosnien: 1.500 € Lohn – 600 € Miete – 250 € Essen – 50 € Verkehr = +600 € Überschuss.
  • Bleiben in Wien: 2.200 € Lohn – 950 € Miete – 400 € Essen – 200 € Verkehr = +650 € Überschuss.

Damit ist der finanzielle Abstand zwischen einem Remote-Job in Sarajevo und einem Bürojob in Wien oft kleiner, als viele denken. Allerdings entscheidet sich die Lebensqualität-Frage an Faktoren, die in keiner Tabelle stehen: Familie in der Nähe, Klima, Tempo und Wohnverhältnisse.

Wie beantrage ich PDU2 beim AMS? Schritt für Schritt

  1. Beim AMS arbeitslos melden – online über eAMS oder persönlich, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  2. Vier Wochen lang dem AMS für Vermittlungen zur Verfügung stehen.
  3. PDU2 (Formular U2) beantragen – schriftlich oder über eAMS, mit geplantem Ausreisedatum und kroatischer Meldeadresse. Außerdem beim Termin ausdrücklich sagen: „Ich möchte mein Arbeitslosengeld nach Kroatien übertragen, bitte stellen Sie mir das PDU2 aus.“
  4. Mindestens zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit einplanen.
  5. Mit dem Original-Dokument ausreisen – denn ein Handy-Foto reicht nicht.
  6. Innerhalb von sieben Tagen beim HZZ in der kroatischen Gemeinde des neuen Wohnsitzes melden.
  7. Anschließend überweist das AMS weiter – auf das österreichische Konto oder direkt auf einen kroatischen IBAN.

Wie läuft die Rückkehr nach BiH oder Serbien Schritt für Schritt ab?

  1. AMS-Termin vereinbaren – Abmeldung, falls die Jobsuche nicht aktiv fortgesetzt wird.
  2. Antrag auf „Nachsicht vom Ruhen“ für eine konkrete Jobsuche im Drittstaat (maximal 3 Monate) – mit Begründung, Reiseroute und Belegen.
  3. PDU1 bzw. Bescheinigung über Versicherungszeiten beim AMS und bei der PV anfordern. Außerdem werden diese Dokumente später für jede Anrechnung gebraucht – sei es für die Pension, sei es für die Arbeitslosenleistung in BiH oder Serbien.
  4. Wohnsitz im Heimatland anmelden – beim Innenministerium (MUP) oder der zuständigen Stelle.
  5. Beim Arbeitsamt des Heimatlandes – Zavod in BiH, NSZ in Serbien – innerhalb von 30 Tagen anmelden. Denn das ist wichtig für den Krankenversicherungsschutz.
  6. Förderungen prüfen: FMROI-Ausschreibungen für BiH; Tačka povratka und 70-Prozent-Steuerrabatt für Serbien; Carta Serbica für Diaspora ohne Pass.
  7. Pensions-Antrag im neuen Wohnsitzstaat stellen, sobald das Pensionsalter näherrückt. Damit werden die österreichischen Zeiten automatisch eingerechnet, sobald die PV und der lokale Träger sich abgestimmt haben.

Die sieben häufigsten Fehler bei der Rückkehr

Fehler 1: PDU2 nach der Ausreise nachholen wollen

Das geht nicht. Denn wer ohne das Dokument ausreist, hat den Übertrag verspielt.

Fehler 2: Annehmen, PDU2 funktioniere auch in BiH oder Serbien

Tut es nicht. Schließlich gilt der Mechanismus ausschließlich im EWR plus Schweiz.

Fehler 3: Die Vier-Wochen-Frist beim AMS unterschätzen

Wer am Tag der Arbeitslosigkeit ausreist, hat keinen Anspruch. Daher die Frist unbedingt einhalten.

Fehler 4: Die Sieben-Tage-Frist in Kroatien verschlafen

Damit ist auch ein gültiges PDU2 wertlos. Folglich verfällt der Übertrag, selbst wenn alles andere korrekt war.

Fehler 5: Bei „Biram Hrvatsku“ zuerst die Firma gründen

Falsche Reihenfolge, Förderung verloren. Denn man muss sich zuerst beim HZZ als arbeitslos melden, bevor die Selbstständigkeit beginnt.

Fehler 6: Pensionsansprüche nicht aktiv beantragen

Viele Rückkehrer:innen denken: „Das geht schon irgendwie automatisch.“ Es geht jedoch nichts automatisch. Vielmehr passiert die Anrechnung nur dann, wenn beim lokalen Pensionsträger ein Antrag gestellt wird, in dem die österreichischen Zeiten angegeben sind.

Fehler 7: Die 30-Tage-Frist in BiH oder Serbien verstreichen lassen

Wer sich nicht rechtzeitig beim Zavod oder NSZ meldet, riskiert Lücken im Krankenversicherungsschutz. Außerdem können Anrechnungen verzögert werden.

Würdest du mit den richtigen Förderungen aus Österreich zurück auf den Balkan ziehen?

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Kann ich mein österreichisches Arbeitslosengeld nach Bosnien oder Serbien übertragen?

Nein. PDU2 funktioniert nur innerhalb des EWR plus Schweiz. Maximal kann beim AMS ein „Antrag auf Nachsicht vom Ruhen“ für eine konkrete Jobsuche im Drittstaat gestellt werden – höchstens drei Monate, im Einzelfall.


Wie lange darf ich mit PDU2 in Kroatien bleiben?

Standard sind drei Monate. Auf Antrag, gestellt vor Ablauf der ersten drei Monate, kann auf maximal sechs Monate verlängert werden. Wer länger ohne Arbeit in Kroatien bleibt, verliert den österreichischen Anspruch.


Was passiert mit meinen österreichischen Pensionszeiten, wenn ich nach BiH oder Serbien zurückkehre?

Sie gehen nicht verloren. Die bilateralen Sozialversicherungsabkommen sorgen dafür, dass die in Österreich zurückgelegten Versicherungsjahre angerechnet werden. Die Pension wird grundsätzlich im Wohnsitzstaat beantragt – die Pensionsversicherungsanstalt klärt direkt mit dem dortigen Träger.


Gilt PDU1 nur für Kroatien oder auch für BiH und Serbien?

PDU1 ist ein EU-Formular und wird in der EU und im EWR ohne Weiteres anerkannt. Für BiH und Serbien gibt es ein vergleichbares bilaterales Bescheinigungs-System, das beim AMS und bei der Pensionsversicherungsanstalt angefordert werden kann. Inhaltlich erfüllt es denselben Zweck: Nachweis der Versicherungs- und Beschäftigungszeiten.


Muss das Arbeitslosengeld in Kroatien versteuert werden?

Es bleibt eine Leistung des österreichischen Sozialversicherungssystems und unterliegt grundsätzlich den österreichischen Regeln. Doppelbesteuerungsabkommen und Lebensmittelpunkt können das Bild aber verändern – im Einzelfall mit Steuerberatung klären.


Lohnt sich die Rückkehr finanziell überhaupt?

Mit lokalem Job in BiH oder Serbien (Durchschnitt 850 Euro netto) ist die Marge zur Miete in Sarajevo oder Belgrad eng. Mit einem Remote-Job in Euro liegt der Lebensstandard deutlich höher als in Wien. Kroatien ist durch „Biram Hrvatsku“ plus Selbstständigkeits-Förderung kombinierbar bis zu 27.000 Euro Startkapital – das verändert die Rechnung erheblich.


Wo bekomme ich das PDU2-Formular?

Beim AMS Österreich. Online über das eAMS-Konto oder beim nächsten persönlichen AMS-Termin. Für die Kommunikation auf BKS gibt es beim AMS Erstinformationen in der jeweiligen Sprache.


Brauche ich für „Biram Hrvatsku“ zwingend ein PDU1?

Ja. Das HZZ verlangt einen Nachweis darüber, dass man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate im EWR gearbeitet hat. Dieser Nachweis läuft über das PDU1 oder eine inhaltsgleiche Bescheinigung des Pensionsträgers.


Kann ich PDU2 und „Biram Hrvatsku“ kombinieren?

Ja. Beides schließt einander nicht aus. PDU2 sichert das laufende Einkommen in der Übergangsphase (drei bis sechs Monate), „Biram Hrvatsku“ ist die Förderung für die spätere Selbstständigkeit in Kroatien. Wichtig: erst beim HZZ arbeitslos melden, dann gründen.


Was passiert, wenn ich die 7-Tage-Frist beim HZZ versäume?

Bei nachweislich triftigem Grund (etwa Krankenhausaufenthalt oder Unfall) ist eine nachträgliche Anmeldung innerhalb von acht Tagen nach Wegfall des Hindernisses möglich – spätestens aber 60 Tage nach Fristversäumnis. Ohne triftigen Grund verfällt der Anspruch.


Welche Förderungen gibt es speziell für Bosnien-Rückkehrer:innen?

Vor allem über das FMROI – Förderungen für Wohnungs- und Hausbau, Landwirtschaft und Kleinunternehmen. Dazu MHRR-Beratungsangebote, IOM-Programme für junge Rückkehrer:innen und eine einmalige Studierenden-Hilfe. Eine 7.000-Euro-Pauschale wie in Kroatien existiert nicht.


Was kostet das Leben in Sarajevo, Belgrad und Zagreb 2026?

Die Mieten im Zentrum liegen bei 500–700 Euro (Sarajevo), 450–650 Euro (Belgrad) und 600–900 Euro (Zagreb). Lebenshaltungskosten sind insgesamt günstiger als in Wien, der Abstand schrumpft aber Jahr für Jahr. Lokale Jobs sind selten ausreichend, Remote-Verträge in Euro können den Lebensstandard deutlich heben.

Fazit: Drei Länder, drei Strategien, ein Plan

Wer von Österreich aus die Rückkehr auf den Balkan plant, sollte den Weg vorher rechnen, nicht hinterher. Für Kroatien holt PDU2 das österreichische Arbeitslosengeld in die Heimat. Außerdem öffnet PDU1 den Weg zu „Biram Hrvatsku“ mit bis zu 27.000 Euro Bonus. Für Bosnien und Serbien dagegen gibt es kein Mitnahme-Geld vom AMS. Trotzdem funktionieren bilaterale Abkommen für Pension und Krankenversicherung. Zudem helfen die heimatlichen Förder-Ökosysteme – FMROI in BiH, 70-Prozent-Steuerrabatt und Tačka povratka in Serbien.

Die finanzielle Wahrheit dahinter: Die Gehälter am Balkan steigen schneller als in Österreich, aber die absolute Lücke bleibt groß. Lokale Jobs reichen daher oft nicht zum Sparen. Remote-Verträge in Euro verändern die Gleichung dagegen radikal. Außerdem helfen Förderprogramme bei der Startphase – ersetzen aber kein tragfähiges Geschäftsmodell.

Die wichtigste Regel zum Schluss: Das PDU2 wird in Wien beantragt, nicht in Zagreb. Wer das Dokument vor der Abreise in der Hand hat, alle Fristen kennt und die richtigen Förderprogramme parallel nutzt, kann den Wechsel finanziell gut absichern. Wer dagegen die Schritte erst nach der Heimreise nachholen will, fängt zuhause bei null an.

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