Die Arbeiterkammer Oberösterreich verzeichnet derzeit eine erhöhte Anzahl an Anfragen zu Schreiben, die von einer Wiener Anwaltskanzlei verschickt werden. Diese Briefe werfen den Empfängern eine mutmaßliche Besitzstörung vor und fordern eine Zahlung von 395 Euro, um eine Klage abzuwenden.

Dieses Phänomen ist nicht auf Oberösterreich beschränkt; auch in Kärnten, der Steiermark und Wien berichten die Arbeiterkammern von ähnlichen Fällen.
Besonders ein Vorfall erregt Aufmerksamkeit: Ein Mann aus Wels erhielt nach einem kurzen Wendemanöver auf einem Parkplatz in Linz zwei Zahlungsaufforderungen über insgesamt 790 Euro. Die Arbeiterkammer riet ihm, der Kanzlei eine Unterlassungserklärung zu senden und 20 Euro für eine Halterabfrage zu begleichen. Trotz der Einreichung eines Gegenvorschlags zur Beilegung der Angelegenheit erhielt der Mann weitere Forderungen und eine E-Mail. Die Kanzlei erstattete die 20 Euro zurück mit dem Hinweis „Klagseinbringung erfolgt“. Drei Monate später hatten sich diese Drohungen jedoch noch nicht in einer tatsächlichen Klage manifestiert.
In der Steiermark ist die Situation ähnlich gelagert. Laut der dortigen Arbeiterkammer erreichen sie mehrfach pro Woche Anfragen zu solchen Fällen, besonders aus Graz. Informationen über tatsächliche Klagen liegen jedoch nicht vor. In Kärnten betreffen die meisten Anfragen mutmaßliche Verstöße auf Privatparkplätzen.
Die Arbeiterkammer Wien äußert sich besorgt über den Missbrauch des Rechtsinstituts der Besitzstörung, das ihrer Ansicht nach einzig dazu genutzt wird, finanzielle Vorteile zu erzielen. Auch wenn Gerichte selbst bei kurzzeitigen Störungen streng vorgehen, spricht sich die Kammer für strengere Gesetze aus, um dieser Praxis Einhalt zu gebieten, ohne die legitime Berufung auf Besitzstörungen zu beeinträchtigen.
Folge uns auf Social Media!