Kroatien zieht die Grenzen im Asylrecht enger – mit Folgen, die weit über Landesgrenzen hinausreichen.
Kroatien verschärft seine Asylgesetzgebung. Das Parlament in Zagreb hat Änderungen am Gesetz über internationalen und vorübergehenden Schutz verabschiedet, die laut den Initiatoren darauf abzielen, Missbrauch im Asylsystem einzudämmen und die nationalen Regelungen stärker an die neuen europäischen Vorgaben anzugleichen. Der kroatische Sabor stimmte der Reform mit 83 Ja-Stimmen zu, 33 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
Die Novelle steht im direkten Zusammenhang mit dem EU-Migrations- und Asylpakt und umfasst eine Reihe von Verschärfungen – von der Durchführung von Asylverfahren über die Bewegungsfreiheit Schutzsuchender bis hin zu verpflichtenden Integrationsleistungen. Zu den zentralen Neuerungen zählt eine restriktivere Auslegung der Kriterien für die Gewährung internationalen Schutzes. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen geregelt, unter denen die Bewegungsfreiheit von Schutzsuchenden oder Personen im Transferverfahren eingeschränkt werden kann – etwa zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder um zu verhindern, dass Betroffene Aufnahmezentren eigenmächtig verlassen.
Auch die Aberkennung des Schutzstatus wird neu geregelt: Internationaler Schutz kann künftig entzogen werden, wenn eine Person als ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft oder die innere Sicherheit eingestuft wird.
Eurodac & Datenpflicht
Ein weiterer Reformbereich betrifft den europäischen Datenabgleich. Kroatien passt seine Vorschriften an die überarbeiteten Eurodac-Regeln an. Konkret geht es um die Erfassung, Verarbeitung und den grenzüberschreitenden Austausch von Daten Betroffener ab einem Alter von sechs Jahren – darunter Fingerabdrücke und Lichtbilder, die künftig systematisch erhoben und abgeglichen werden sollen.
Bei unbegleiteten Minderjährigen dürfen biometrische Daten ausschließlich von speziell geschulten Beamtinnen und Beamten aufgenommen werden. Begründet wird diese Regelung unter anderem mit dem Schutz von Kindern vor Familientrennungen sowie zur Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung.
Integrationspflicht eingeführt
Besonderes Gewicht kommt der neu eingeführten Integrationspflicht zu. Soziale Rechte von Personen mit anerkanntem internationalem Schutz werden künftig an die aktive Teilnahme an verpflichtenden Integrationsprogrammen geknüpft. Asylberechtigte und Personen mit subsidiärem Schutz sind zudem verpflichtet, Kroatisch zu erlernen: Innerhalb eines Jahres nach Statuszuerkennung ist eine Sprachprüfung auf dem Niveau A1 abzulegen, innerhalb von drei Jahren muss das Niveau A2 erreicht werden.
Ergänzend wird eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten eingeführt. Die sogenannten Dublin-Regeln sollen gestärkt werden, indem Verfahren beschleunigt und Fristen für Transfers zwischen EU-Mitgliedstaaten verkürzt werden. Neu ist außerdem ein verpflichtender Solidaritätsmechanismus auf europäischer Ebene, der Umsiedlungen von Schutzsuchenden, finanzielle Beiträge oder andere Unterstützungsmaßnahmen für besonders stark belastete Mitgliedstaaten vorsieht.
Für bestimmte Personengruppen wird zudem eine verpflichtende Grenzprozedur eingeführt – betroffen sind etwa Personen, die Behörden durch falsche Angaben getäuscht haben, als Sicherheitsrisiko eingestuft werden oder aus Staaten stammen, deren Anerkennungsquote für internationalen Schutz unter 20 Prozent liegt.
Auch beim Zugang zu Asylverfahren sind Änderungen vorgesehen. Ein internes System zur Qualitätskontrolle der Aufnahmebedingungen soll eingerichtet werden. Festgehaltene Asylwerber erhalten erweiterte Verfahrensgarantien, darunter den Zugang zu Organisationen, die sich mit den Rechten Schutzsuchender befassen.
Vertreter des UNHCR oder anderer Menschenrechtsorganisationen können künftig in Asylverfahren eingebunden werden, sofern das kroatische Innenministerium dies für notwendig und im Interesse der betroffenen Person erachtet.
Gleichzeitig wird Juristen, die in Vereinen tätig sind, die Möglichkeit entzogen, im Bereich des internationalen Schutzes rechtliche Hilfe zu leisten.